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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Diese Seiten dienten ehemals als Informationsplattform des Aktionsbündnisses Wasser/Abwasser MV. 

Zu den Hintergründen

Für Grundstückseigentümer im Osten der Republik waren die Beitragsregelungen der Zweckverbände alles andere als gerecht. Hier musste die Minderheit der Grundstückseigentümer die horrenden Kosten der nach der Wende getätigten Zwangsinvestitionen  in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur tragen. Bei Investitionsplanungen bestand kein direktes Mitspracherecht, die Szenerie war geprägt von Zwangsanschlüssen gegen den Willen der Betroffenen. Oftmals (in der Regel) sind die Investitionskosten durch Überdimensionierung, sinnlose Hebewerke usw. teurer als eigentlich notwendig.

Situation im BildImmer wieder kam es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitragsforderungen. Die Satzungen der Zweckverbände entsprachen gerade in dieser Hinsicht nicht den rechtlichen Bestimmungen. So hat es der Zweckverband Wismar seit seiner Gründung in fast 2 Jahrzehnten nicht geschafft, eine Beitragssatzung zu beschließen, die nicht per Gerichtsbeschluss gekippt wurde (in den Urteilen gegen die Bürger ist die jeweils aktuelle Satzung natürlich immer "die erste wirksame"). Nach aktueller Rechtsprechung in M-V sind Beitragsforderungen frühestens 30 Jahre nach Gründung eines Zweckverbandes verjährt!

Endzwischen ist der Streit mit den Altanschließern im M-V im Sinne des Rechtstaates entschieden. Die Bürger wurden empfindlich zur Kasse gebeten. Ob dies für den Rechtstaat wirklich ein Erfolg ist, oder ob der Ärger und Unmut zu Politikverdrossenheit und Skepsis gegenüber dem Staat geführt hat, mag jeder für sich selbst beurteilen...

Wir bedanken uns bei allen Mitstreitern ganz herzlich für den Einsatz und die vielen aufgebrachten Stunden.