Blog

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

Mehr Blog-Einträge
Archives

Anhörung im Innenausschuss zur geplanten KAG-Änderung

Fritz Hildebrandt nahm als Vertreter unseres Bündnisses Stellung zum Gesetzentwurf zur KAG-Änderung. Er brachte unmißverständlich zum Ausdruck, dass die geplante Änderung verfassungswidrig ist und dass sich Abgeordnete, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, mitschuldig gegenüber den Beitrags- und Gebührenzahlern, also ihren Wählern, machen.
 
Den genauen Wortlaut der von Hr. Hildebrandt vorgetragenen Ausführungen finden Sie hier: vorgetragene Stellungnahme Fritz Hildebrandt,

Im Vorfeld eingereichte Stellungnahmen:

Die eingereichte Beiträge wurden zum Teil kommentiert von Ulf Hünemörder.

Hinweis: Um die Kommentare (zu gelb markierten Textpassagen) zu lesen, müssen Sie die Dateien evtl. downloaden und mit dem lokalen PDF-Reader öffnen, da Kommentare von den Browsern oftmals nicht richtig dargestellt werden!

 
 

Zum Sitzungsablauf:

Herr Hildebrandt hatte lt. eigener Aussage den Eindruck, dass die Meinungsbildung bei den anwesenden Mitgliedern des Innenausschusses bereits gefestigt ist, und dass es sich bei der Veranstaltung eher um eine Alibi- bzw. Pflichtveranstaltung handelte. Wir sind gespannt, ob sich dieser Eindruck bestätigt.

Was sonst noch auffällt:

Wieder einmal wurde das Gebot der Trennung von Legislative und Judikative im Landtag M-V mißachtet. Der Richter am Oberverwaltungsgericht, Klaus Sperlich, durfte eine "rein private" Stellungnahme als Sachverständiger abgeben, in der er die bisherige Rechtssprechung in M-V verteidigt und weiterhin keine verfassungsrechtlichen Bedenken sieht. Vorsorglich erklärt er schon mal, dass die nachträgliche KAG-Änderung vorhandene Satzungen automatisch und rückwirkend heilen soll, und dass das OVG-Greifswald ohnehin der Auffassung ist, dass es für die Rechtsmäßigkeit einer Satzung nicht relevant ist, ob ihre Rechtsgrundlage verfassungskonform ist (das KAG). Mit anderen Worten: Satzungen auf Basis einer verfassungswidrigen Rechtsvorschrift sind trotzdem wirksam.
Prognose: diese "rein privat" geäußerte Meinung des Richters Sperlich wird in allen jetzt folgenden Gerichtsverfahren von den Richtern der Verwaltungsgerichte übernommen - kein Richter wird sich gegen die höhere Instanz stellen.
 

Mit einem Offenen Brief haben wir jeden Abgeordneten vor Duchführung der 2. Lesung des Gesetzentwurfes persönlich darauf hingewiesen, dass die geplante KAG-Änderung verfassungswidrig ist. Keiner kann später sagen, er hätte nichts gewußt!