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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Brandenburg beschließt Verjährungsregeln im geänderten KAG

Angeblich "Erschwerte Rechtsprechung" bis zum Jahr 2000 gesetzlich manifestiert | 11/23/2013 | Kommentare: 1

Der Landtag Brandenburg hat ein geändertes KAG beschossen, nach dem die Beitragsansprüche gegenüber Altanschließern erst zum Jahresende 2015 verjähren.

Unter folgendem Link wird die Regelung kommentiert: http://www.vdgn.de/news-single/article/gerechtigkeit-sieht-anders-aus/

Dass die neue Regelung verfassungskonform ist, darf stark bezweifelt werden. Die Zeitdauer von 15 Jahren erscheint zu hoch und die Wirksamkeit ab 03.10.2000 (nachträglich eingesetzte 10 jährige Verjährungshemmung) ist besonders fragwürdig.

Auch interessant: die Partei "Die Linke" hat mit diesem Beschluß wieder einmal gezeigt, wie ernst sie es mit "Gerechtigkeit" bzw.  "Vertretung der Interessen ostdeutscher Wähler" meint. Unmittelbar nach der Wahl werden die Bürger, die für ihre gerechte Sache wöchentlich auf die Strasse gehen (Dienstagsdemos in Brandenburg), abserviert - die "Demokratie" scheint mal wieder gesiegt zu haben ;-)