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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Skandalöses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig

Aber: Schlappe für dei Landesregierung M-V | 4/16/2015 | Kommentare: 2

Das Urteil vom 15.04.2015 weist die Klage von Altanschließern zurück. Angeblich sind die Forderungen der Zweckverbände rechtens und nicht zu beanstanden. Dies betrifft zunächst aber nur die Beitragsbescheide, die vor dem 01.01.2009 erlassen wurden.

Begründung in einfachen Worten: dem KAG-MV fehlt zwar eine Regelung zur endgültigen Verjährung von Beitragsansprüchen. Dies war bis zum 31.08.2008 aber angeblich weniger schlimm, weil das KAG eine Regelung zur frühestmöglichen Verjährung zu diesem Datum enthält (sehr umstritten). Die fast 20 jährige "Aufarbeitungszeit für die Wirren der Wendezeit" erscheint den Herren Richtern angemessen. Verständlich, sie arbeiten schließlich selbst in dem Tempo und sorgen mit unklaren Urteilen dafür, dass fleißig weiter "aufgearbeitet" und damit abkassiert werden kann ;-}.

Das Gericht stellt allerdings klar, dass das KAG-MV gegen das Grundgesetz verstößt und geändert werden muss. Was mit Bescheiden passiert, die auf Basis dieses KAG nach dem 31.12.2008 erlassen wurden, bleibt unklar. Rein rechtlich gesehen sind diese Bescheide aufgrund fehlender Rechtsgrundlage unwirksam. Ob Innenministerium, Verbandsvorsteher und Richter dies in diesem "Rechtsstaat" genauso sehen, bleibt abzuwarten.