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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Abwasser-Beitragsbescheide nichtig - Sieg vor Oberverwaltungsgericht Greifswald

Gericht hob Bescheide wegen fehlerhafter Beitragskalkulation auf | 1/ 8/2018

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in mehreren Musterverfahren die Beitragsbescheide von Altanschließern aus dem Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aufgehoben, der den größten Teil des Altkreises Hagenow umfaßt. Die drei Musterkläger gehören zu den 370 Teilnehmern einer bereits 2009 vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozeßgemeinschaft. Ihre Klagen richteten sich gegen Beitragsbescheide, die sie wenige Wochen vor Weihnachten 2008 ! erhalten hatten. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schwerin waren die Klagen abgewiesen worden.

Siehe auch: https://www.vdgn.de/news-single/article/beitragsbescheide-nichtig-sieg-vor-oberverwaltungsgericht/

Hoffentlich ist dieser Sieg kein Pyrrhussieg, denn des oberste Verwaltungsgericht n M-V geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Verjährung von Beitragsforderungen gem. KAG M-V aus. Auf dieser Basis können nun alle, die jetzt vielleicht ihr Geld zurückbekommen, bis Ende 2020 neu veranlagt werden.