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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden

Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung in der Kernfrage der Altanschließer-Problematik gedrückt und eingereichte Verfassungsbeschwerden aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg abgewiesen.

In den Begründungen ist u. a. von einer angeblich nicht vorliegenden unmittelbaren Betroffenheit die Rede. Die Richter stellten außerdem fest, dass die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz verletzt wurden. Eine Regelung, wonach Beiträge auch nach 25 oder mehr Jahren erhoben werden können, sehen die Verfassungsrichter als völlig korrekt an.

Meine eigene Interpretation der Entscheidungen: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für die Bürger dieses Landes bestehen leider einzig und allein für die Tatsache, dass jeder Bürger jederzeit damit rechnen muss, vom Staat zur Kasse gebeten zu werden. Da kann man sich sicher sein! Wer etwas anderes glaubt, wird von den Gerichten eines Besseren belehrt.

Die Entscheidung können Sie hier selbst nachlesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/06/rk20200629_1bvr186615.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/07/rk20200701_1bvr283819.html

VDGN-Kommentierung: https://www.vdgn.de/news-single/article/neue-zaesur-bei-altanschliesser-problem-in-mv/ und https://www.vdgn.de/news-single/article/karlsruher-richter-kneifen/

 

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an

Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im gutgläubigen Vertrauen auf den Rechtsstaat  ihre Beitragsbescheide akzeptiert haben, ihr Geld zurückfordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Grundlage der Bescheide gegen Verfassungsrecht verstößt?

Für den gesunden Rechtsverstand eigentlich eine klare Sache: jemand, der auf rechtswidriger Basis Geld kassiert hat, muss dieses spätestens dann zurückgeben, wenn die Rechtswidrigkeit höchstrichterlich bestätigt wurde.

Richter an den Verwaltungs- und Bundesgerichten unseres Rechtsstaates sehen dies jedoch anders. Die Ansprüche der geprellten Bürger wurden folgerichtig abgewiesen.

Interessant dabei ist, dass sich die Richter des Bundesgerichtshofes mit ihrem Urteil gegen das Bundesverfassungsgericht stellen. Original-Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes: "die eingangs erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet insoweit keine Bindungswirkung".

Nach Meinung der Richter vom Bundesgerichtshof handelt es sich bei den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Altanschließer um Fehlurteile, an die sie sich nicht halten müssen. Die strittigen Verfahren wurden an das Oberverwaltungsgericht BB zurückverwiesen. Die bedeutet weitere Jahre Prozessdauer und ein anschließender Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Bis dahin werden wohl folgende aktuelle Rechtsauffassungen der deutschen Gerichte Gültigkeit behalten:

  • Beitragsbescheide dürfen auch noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Anschluss an die Anlage versendet werden.
  • Staatliche Institutionen können auch weiterhin auf Basis rechtswidriger Bescheide bzw. Gesetze und Satzungen Geld eintreiben, ohne dieses jemals zurückzahlen zu müssen.
  • Zusätzlicher Nutzen dieser rechtswidrigen Satzungen für den Staat: die Verjährung für den Bürger setzt nie ein, weil der Lauf der Verjährung angeblich erst mit Beitragspflicht und damit mit der ersten wirksamen Satzung beginnt!
  • Bürger, die sich nicht gegen rechtsunwirksame Bescheide wehren, sind also weiter "selbst Schuld". Sie hätten schließlich die Rechtswidrigkeit selbst erkennen - und dann durch alle Instanzen klagen können! Dazu müssen sie sich in Rechtsdingen zwar besser auskennen, als Gesetzgeber und Richter, dies dürfte nach Rechtsauffassung der Richter von BGH jedoch kein Problem sein ;-)
  • Wenn Bürger doch vor einem Gericht Recht erhalten, wird die strittige Satzung im Nachhinein unwirksam, und die Bürger erhalten anschließend einen neuen "gültigen" Bescheid auf Basis der neuen, erstmals wirksamen Satzung.

Für außenstehende entsteht der Eindruck, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihren Entscheidungen zu bürgerfreundlich waren. Dies soll nun, im Angesicht der daraus resultierenden Kosten für den Staat, korrigiert werden.

Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

 

 

Wer Recht bekommt, soll zahlen!

Verband arbeitet (angeblich) rechtskonform | 9/26/2018

Altanschließer, die von Ihrem Recht auf auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beiträge Gebrauch machen, sollen zur Strafe künftig höhere Gebühren zahlen!
Dies ist die aktuelle Taktik des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), nachdem man vor dem Bundesverfassungsgercht krachend verloren hat.

Nach Ansicht der brandenburgischen Staatsanwaltschaft erfüllt dieses Vorgehen nicht den Tatbestand der Nötigung oder des Betruges.
Haben hier etwa dieselben Richter entschieden, die vor dem Urteil des BVerfG in Brandenburg in Sachen Kommunalrecht ihr Unwesen trieben? Gute Nacht, Deutschland!

Link zur Informationsseite des MAWV

Protest- u. Informationsveranstaltung in Feldberg

VDGN lädt alle Betroffenen ein | 7/24/2018

Wegen der Situation im Verbandsgebiet des ZV Strelitz ruft der VDGN zu einer Protest- u. Informationsveranstaltung
                         am 30. Juli 2018 um 18.30 Uhr
                         im Waldhotel Stieglitzenkrug
                         OT Feldberg, Schlichter Damm 10
                         17258 Feldberger Seenlandschaft
auf.

Das Motto lautete: Gegen ungerechtfertigte„Nachzahlungen“! Wir wehren uns gemeinsam!

Auf der Veranstaltung sollen Wege zum Widerstand gegen die Beitrags-Nachzahlungen für den Anschluß an die Kanalisation (Abwasser) aufgezeigt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der offiziellen Einladung.

Tagung des Aktionsbündnissen in Mistorf

Gast: Fr. Tegtmeier, Innenpolitische Sprecherin der SPD | 5/28/2018

28.05.2018, Mistorf, Tagung des Aktionsbündnisses Wasser u. Abwasser M-V im VDGN
Zu Gast war u.a. Frau Martina Tegtmeier, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD u. Sprecherin für Innenpolitik, Kommunalpolitik, Gleichstellungspolitik sowie Innen- und Europaausschuss, Energieausschuss.

Themen waren:

  1. Bericht zur Überprüfung der Bilanzierung ausgewählter Zweckverbände durch Hr. Pavel u. Hr. Matzmohr
  2. Stand der Beitragsverfahren, u. a. Hr. Ohm zum Verfahren im ZV Sude-Schale
  3. Aktion "Freie Strasse" der Freien Wähler M-V
  4. Aktuelles

zu 1. Der Bericht zeigt erhebliche finanzielle Deckungslücken auf. Diese werden erst in einigen Jahren voll wirksam, nämlich wenn die Abschreibungen der Beiträge auslaufen. Zu dieser Zeit werden neue Investitionen u. Erneuerungen notwendig. Diese können dann nur über Gebührenerhöhungen finanziert werden. Frau Tegtmeier bedauert, dass diese zu erwartenden Kosten nicht über Erneuerungsbeiträge finanziert werden können. Durch die Versammlung ergeht daraufhin der Hinweis, das Thema Erneuerungsbeiträge nicht erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

zu 2. Die Beitragsverfahren in Sachen Altanschließer sind weitestgehend abgeschlossen. Im ZV Wismar sind noch mindestens 2 Verfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig, die bisher nicht behandelt wurden. Trotz dieser anhängigen Verfahren werden alle Widersprüche vom ZV abgeschmettert. An Frau Tegtmeier erging der Hinweis, dass man mit  dieser Praxis gegen das KAG M-V verstößt. Außerdem wurde erneut bemängelt, dass durch die Zweckverbände keine Musterverfahren zugelassen werden. Auch hierin wird ein eklatanter Verstoß gegen das KAG M-V gesehen.

zu 3. Frau Tegtmeier legt die Position der SPD zum Thema Strassenausbaubeiträge dar: aus ihrer Sicht sollte se den Gemeinden freigestellt werden, Strassenausbaubeiträge zu fordern, oder nicht. Außerdem kann Sie sich vorstellen, in das Gesetz verbindliche Härtefallregelungen einzubauen: Beispiel: der Beitrag darf nicht höher sein als der Wert des Grundstückes, für bedürftige Personen kann der Beitrag gestundet werden und erst wieder in voller Höhe wirksam werden, wenn die Person verstirbt bzw. das Grundstüch veräußert wird.
Durch das Aktiosbündnis werden diese Vorschläge abgeleht. Wir fordern steuerfinanzierte Strassen ohne Kann-Bestimmungen.
Hr. Ohm stellte weiter klar, dass der VDGN für eine klare Stichtagsregelung ohne Rückzahlung in der Vergangenheit gezahlter Beiträge eintritt.

Ausblick: durch den Innenausschuß wird noch vor der Sommerpause ein Gestzentwurf erarbeitet u. in den Landtag eingebracht. Eine Anhörung dazu soll im Herbst erfolgen. Dazu wird der VDGN als sachverständiger Verein eingeladen.

zu 4. Zu aktuellen Themen wie "Trinkwasserqualität" und "Abwasserbelastung" wurde angemerkt, dass das Verursacherprinzip künftig noch stärker anzuwenden ist. Wer Trinkwasser verunreinigt oder Arzneimittelreste in das Abwasser einleitet soll die daraus resultierenden Kosten tragen.

Vielen Dank an Dietmar Pavel für die Organisation und an den Ferienlandhof Mistorf für die gastronomische Betreuung!

Musterverfahren gewonnen - trotzdem kein Geld zurück

Offener Brief an Manuela Schwesig und Strafanzeige gegen Verantwortliche des Zweckverbandes Sude-Schaale | 3/23/2018

Die Bürger im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Sude-Schaale erhalten derzeit ein Lehrstück in Sachen "Bürgerfreundlichkeit": trotz gewonnenem Musterverfahren wird kein Geld zurückgezahlt. Wieder einmal wird der Glaube an den Rechtstaat - wenn er denn noch vorhanden ist - arg strapaziert.

Wegen der Betrügereien im Zusammenhang mit Gewerbegebieten im Verbandsgebiet hat der VDGN Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Verbandes gestellt. Mal schauen, wie diese Strafanzeigen ausgehen werden.

Darüber hinaus hat sich der VDGN wegen der gesellschaftlichen Brisanz des Themas in einem offenen Brief mit dem Titel "Erosion des Vertrauens in den Rechtsstaat" an die Ministerpräsidentin von M-V, Manuela Schwesig, gewandt. Bleibt zu hoffen, dass Frau Schwesig das Thema Bürgerrechte genauso engagiert bearbeitet, wie das Thema Kita-Plätze.

Weitere Infos finden Sie unter https://www.vdgn.de/news-single/article/buergerfeindlich-und-selbstherrlich

Kein Ruhen von Beitragsverfahren im Zweckverband Wismar

Antrag an die Verbandsversammlung wurde mehrheitlich abgelehnt | 3/22/2018

Auf der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar am 21.03.2018 wurde unter Tagesordnungspunkt 10 ein Antrag von Hr. Ulf Hünemörder, Mitglied der Verbandsversammlung und unseres Aktionsbündnisses, behandelt. Herr Hünemörder ist der Meinung, dass nach §12 Abs. 3 KAG M-V derzeit alle Widerspruchsverfahren ruhen müssten. Grund sind offene Verfahren am OVG Greifswald, deren Ausgang entscheidungsrelevant für andere Verfahren sein könnte.

Leider schloss sich die Verbandsversammlung seiner Argumentation nicht an. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Download: Beschlussantrag mit Begründung

Altanschließer haben angeblich keinen Anspruch auf Staatshaftung

Erneutes Skandalurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg? | 3/22/2018

Laut einem Artikel der MOZ wird demnächst die nächste kuriose Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg verkündet:

Staatshaftung scheidet angeblich aus, weil nicht die Behörden und Verwaltungen fehlerhaft gehandelt haben, sondern der Gesetzgeber.

Der Gesetzgeber haftet natürlich nicht für falsches Handeln. Wer konnte nur so etwas unsinniges annehmen?

Weitere Infos unter https://www.vdgn.de/news-single/article/enttaeuschendes-signal-1 bzw. https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1646216/

Nachträgliche Beitragserhebung durch den WZV Strelitz

Wie sollen die Mitglieder der Verbandsversammlung entscheiden? | 1/31/2018

Die Disskussion um die nachträgliche Erhebung von Herstellungs-Beiträgen für Abwasser hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die von der Landesregerung geforderte Nacherhebung wird von der Mehrzahl der Bürgervertreter in der Verbandsversammlung (Bürgermeister u. ehrenamtliche Vertreter) abgelehnt. Sie soll jedoch trotzdem durchgepeitscht werden, ansonsten drohen angeblich Sanktionen von "oben".

Wieder einmal sollen die Bürger mit Hilfe fadenscheiniger Begründungen und mit verdrehtem Recht abkassiert werden. Die meisten Bürger, Volksvertreter und Bürgermeister empfinden dies als ungerecht. Das ist den höheren Herren in unserem Land jedoch egal. Man weiß schließlich, dass nur Richter oder leitende Angestellte im Innenministerium das notwendige Rechtsempfinden zur Beurteilung der Sachlage besitzen ;-)

Abwasser-Beitragsbescheide nichtig - Sieg vor Oberverwaltungsgericht Greifswald

Gericht hob Bescheide wegen fehlerhafter Beitragskalkulation auf | 1/ 8/2018

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in mehreren Musterverfahren die Beitragsbescheide von Altanschließern aus dem Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aufgehoben, der den größten Teil des Altkreises Hagenow umfaßt. Die drei Musterkläger gehören zu den 370 Teilnehmern einer bereits 2009 vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozeßgemeinschaft. Ihre Klagen richteten sich gegen Beitragsbescheide, die sie wenige Wochen vor Weihnachten 2008 ! erhalten hatten. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schwerin waren die Klagen abgewiesen worden.

Siehe auch: https://www.vdgn.de/news-single/article/beitragsbescheide-nichtig-sieg-vor-oberverwaltungsgericht/

Hoffentlich ist dieser Sieg kein Pyrrhussieg, denn des oberste Verwaltungsgericht n M-V geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Verjährung von Beitragsforderungen gem. KAG M-V aus. Auf dieser Basis können nun alle, die jetzt vielleicht ihr Geld zurückbekommen, bis Ende 2020 neu veranlagt werden.