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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Tagung des Aktionsbündnissen in Mistorf

Gast: Fr. Tegtmeier, Innenpolitische Sprecherin der SPD | 5/28/2018

28.05.2018, Mistorf, Tagung des Aktionsbündnisses Wasser u. Abwasser M-V im VDGN
Zu Gast war u.a. Frau Martina Tegtmeier, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD u. Sprecherin für Innenpolitik, Kommunalpolitik, Gleichstellungspolitik sowie Innen- und Europaausschuss, Energieausschuss.

Themen waren:

  1. Bericht zur Überprüfung der Bilanzierung ausgewählter Zweckverbände durch Hr. Pavel u. Hr. Matzmohr
  2. Stand der Beitragsverfahren, u. a. Hr. Ohm zum Verfahren im ZV Sude-Schale
  3. Aktion "Freie Strasse" der Freien Wähler M-V
  4. Aktuelles

zu 1. Der Bericht zeigt erhebliche finanzielle Deckungslücken auf. Diese werden erst in einigen Jahren voll wirksam, nämlich wenn die Abschreibungen der Beiträge auslaufen. Zu dieser Zeit werden neue Investitionen u. Erneuerungen notwendig. Diese können dann nur über Gebührenerhöhungen finanziert werden. Frau Tegtmeier bedauert, dass diese zu erwartenden Kosten nicht über Erneuerungsbeiträge finanziert werden können. Durch die Versammlung ergeht daraufhin der Hinweis, das Thema Erneuerungsbeiträge nicht erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

zu 2. Die Beitragsverfahren in Sachen Altanschließer sind weitestgehend abgeschlossen. Im ZV Wismar sind noch mindestens 2 Verfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig, die bisher nicht behandelt wurden. Trotz dieser anhängigen Verfahren werden alle Widersprüche vom ZV abgeschmettert. An Frau Tegtmeier erging der Hinweis, dass man mit  dieser Praxis gegen das KAG M-V verstößt. Außerdem wurde erneut bemängelt, dass durch die Zweckverbände keine Musterverfahren zugelassen werden. Auch hierin wird ein eklatanter Verstoß gegen das KAG M-V gesehen.

zu 3. Frau Tegtmeier legt die Position der SPD zum Thema Strassenausbaubeiträge dar: aus ihrer Sicht sollte se den Gemeinden freigestellt werden, Strassenausbaubeiträge zu fordern, oder nicht. Außerdem kann Sie sich vorstellen, in das Gesetz verbindliche Härtefallregelungen einzubauen: Beispiel: der Beitrag darf nicht höher sein als der Wert des Grundstückes, für bedürftige Personen kann der Beitrag gestundet werden und erst wieder in voller Höhe wirksam werden, wenn die Person verstirbt bzw. das Grundstüch veräußert wird.
Durch das Aktiosbündnis werden diese Vorschläge abgeleht. Wir fordern steuerfinanzierte Strassen ohne Kann-Bestimmungen.
Hr. Ohm stellte weiter klar, dass der VDGN für eine klare Stichtagsregelung ohne Rückzahlung in der Vergangenheit gezahlter Beiträge eintritt.

Ausblick: durch den Innenausschuß wird noch vor der Sommerpause ein Gestzentwurf erarbeitet u. in den Landtag eingebracht. Eine Anhörung dazu soll im Herbst erfolgen. Dazu wird der VDGN als sachverständiger Verein eingeladen.

zu 4. Zu aktuellen Themen wie "Trinkwasserqualität" und "Abwasserbelastung" wurde angemerkt, dass das Verursacherprinzip künftig noch stärker anzuwenden ist. Wer Trinkwasser verunreinigt oder Arzneimittelreste in das Abwasser einleitet soll die daraus resultierenden Kosten tragen.

Vielen Dank an Dietmar Pavel für die Organisation und an den Ferienlandhof Mistorf für die gastronomische Betreuung!

Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sollen rechtens sein

Erneutes Skandalurteil des OVG Berlin-Brandenburg | 9/13/2017

Nach einem Bericht der EUWID und mehrerer Zeitungen hat das OVG Berlin-Brandenburg Ende August in einem Eilverfahren entschieden: "Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sind rechtens!?"

Dieses Urteil reiht sich in die lange Reihe von Skandalurteilen zum Nachteil der Bürger in Sachen Beitragsrecht ein. Nachdem Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, dass sie keinen Beiträge bezahlen müssen, sollen eben diese Bürger nun mit einer höheren Gebühr bestraft werden. Anstatt die Rückzahlung aller unrechtmäßig kassierten Beiträge zu fordern, und eine einheitliche Gebühr für alle zu verlangen, öffnen die Richter die Büchse der Pandorra und legitimieren unterschiedliche Gebührenhöhen für Verbraucher. Das Urteil wurde im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung gefällt und ist angeblich "unanfechtbar".

Das Gericht ist der Meinung, dass Beitragsforderungen die nach ewigen Zeiten und wiederholten Verwaltungsfehlern verjährt sind, trotzdem noch eingetrieben werden können, also letztlich doch nicht verjährt sind! Die klare Botschaft an das Volk soll wohl sein: "Lieber Bürger, auch wenn Beitragsforderungen ungerecht sind, solltest Du lieber zahlen. Du hast keine Chance, du entgehst uns nicht!"

Das Ganze wird dann auch noch "Gerechtigkeit im Namen des Volkes " genannt Dem Bürger mit gesundem Rechtsverstand stellen sich wieder einmal alle Nackenhaare auf!

Link zu EUWID-Wasser.de

Az: OVG 9 S 20.16 (ohnen Gewähr, da der Beschluß bis heute auf der Internetseite des OVG Berlin-Brandenburg nicht veröffentlicht wurde!)

Bundesumweltamt warnt: Preise für Trinkwasser könnten drastisch steigen

Erhöhte Aufwände für Schadstofffilterung | 6/12/2017

Studien des Bundesumweltamtes haben ergeben, dass wir alle schon bald mit einer drastischen Erhöhung der Trinkwasserpreise rechnen müssen. Schuld daran sind die drastisch erhöhten Aufwände zur Schadstofffilterung. Dies betrifft vor allen Rückstände aus der intensiven Landwirtschaft (Nitrat). Die Studie belegt, dass die Schadstoff-Vermeidung durch Verringerung des Nitrataufkommens letztendlich wesentlich billiger ist, als die Schadensbeseitigung.

http://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/zu-viel-duenger-trinkwasser-koennte-teurer-werden