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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Wer Recht bekommt, soll zahlen!

Verband arbeitet (angeblich) rechtskonform | 9/26/2018

Altanschließer, die von Ihrem Recht auf auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beiträge Gebrauch machen, sollen zur Strafe künftig höhere Gebühren zahlen!
Dies ist die aktuelle Taktik des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), nachdem man vor dem Bundesverfassungsgercht krachend verloren hat.

Nach Ansicht der brandenburgischen Staatsanwaltschaft erfüllt dieses Vorgehen nicht den Tatbestand der Nötigung oder des Betruges.
Haben hier etwa dieselben Richter entschieden, die vor dem Urteil des BVerfG in Brandenburg in Sachen Kommunalrecht ihr Unwesen trieben? Gute Nacht, Deutschland!

Link zur Informationsseite des MAWV