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Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen
Die Nichtzulassung erfolgte ohne Begründung. | 2/24/2026

Mit Entscheidung 1 BvR  2684/24 wird die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus ... Lies mehr

Verfassungsbeschwerde eingereicht
Erstmals ein Fall aus MV vor dem BVerG | 1/13/2025

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit für ... Lies mehr

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

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Wer Recht bekommt, soll zahlen!

Verband arbeitet (angeblich) rechtskonform | 9/26/2018

Altanschließer, die von Ihrem Recht auf auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beiträge Gebrauch machen, sollen zur Strafe künftig höhere Gebühren zahlen!
Dies ist die aktuelle Taktik des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV), nachdem man vor dem Bundesverfassungsgercht krachend verloren hat.

Nach Ansicht der brandenburgischen Staatsanwaltschaft erfüllt dieses Vorgehen nicht den Tatbestand der Nötigung oder des Betruges.
Haben hier etwa dieselben Richter entschieden, die vor dem Urteil des BVerfG in Brandenburg in Sachen Kommunalrecht ihr Unwesen trieben? Gute Nacht, Deutschland!

Link zur Informationsseite des MAWV