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Verfassungsbeschwerde eingereicht
Erstmals ein Fall aus MV vor dem BVerG | 1/13/2025

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit für ... Lies mehr

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

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Nach der Wahl wollen die Gerichte wieder entscheiden

Offensichtlich geht man davon aus, dass alles weiterläuft wie bisher | 9/ 1/2016

Nachdem es in den letzten Woche verdächtig ruhig war, weil der Wahlkampf wahrscheinlich nicht "gestört" werden sollte, ist  man beim Verwaltungsgericht  Schwerin nun der Meinung, wieder loslegen zu können. Erste Vorladungen mit Terminen nach der Wahl wurden versendet, natürlich mit dem gutgemeinten vorsorglichen Hinweis, dass mit der KAG-Änderung alle offenen rechtlichen Fragen geklärt seien und man nun wieder urteilen könne...

Unsere "unabhängige" Justitz hat natürlich erst mal abgewartet, bis der Gesetzgeber nachträglich die Gesetze korrigiert hat und bis dahin die Verfahren ruhen lassen.

Jetzt, wo die Wagge Justizias wieder etwas stärker in Richtung Obrigkeit ausschlägt, soll unbedingt schnell geurteilt werden.

Schon das Schreiben zur Ladung ist geignet, Bürgern die letzte Hoffnung zu nehmen. Mit augenscheinlich falschen Aussagen und mit Verweis auf Verfahren, die einen anderen Zweckverband betreffen, wird begründet, warum nun angeblich die letzten rechtlichen Zweifel ausgeräumt sind.

Bitte wenden Sie sich umgehend an uns, wenn Sie eine derartige Vorladung erhalten haben und lesen Sie hier weiter.