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Verfassungsbeschwerde eingereicht
Erstmals ein Fall aus MV vor dem BVerG | 1/13/2025

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit für ... Lies mehr

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

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Wer nicht klagt geht leer aus!

Brandenburg: Gutachten lehnt Staatshaftung ab | 9/15/2016

In einem 2. Gutachten (Quelle: parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg) zu haftungsrechtlichen Fragen wird die Haftung des Landes BB für Folgen aus den Verstößen gegen das Grundgesetz abgelehnt.

Außerdem wird "nachgewiesen", dass nur derjenige ein Anrecht auf Erstattung des Beitrages hat, dessen Bescheid infolge eines Widerspruchsverfahren noch nicht rechtskräftig geworden ist.

Grundtenor: "schließlich konnte die Landesregierung seinerzeit nicht klüger sein, als die Landesgerichte".

Wir lernen: Dummheit schützt also doch vor Strafe, zumindestens dann, wenn es sich um staatliche Dummheit handelt. Das Land muss angeblich für Schäden, die durch unrechtmäßige Handlungsweisen entstanden sind, nicht haften.
Außerdem: Zweckverbände und gutgläubige Bürger, die auf das ordnungsgemäße Handeln des Staates vertrauten, zahlen am Ende drauf.