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Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen
Die Nichtzulassung erfolgte ohne Begründung. | 2/24/2026

Mit Entscheidung 1 BvR  2684/24 wird die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers aus ... Lies mehr

Verfassungsbeschwerde eingereicht
Erstmals ein Fall aus MV vor dem BVerG | 1/13/2025

Ein letzter Funken Hoffnung auf eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Angelegenheit für ... Lies mehr

Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern in Brandenburg recht ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

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Beitragssatzung des AZV-Fahlenkamp (Ludwigslust) gekippt

OVG M-V hat entschieden: die aktuelle Beitragssatzung ist ungültig! | 10/ 4/2016

Der Abwasserzweckverband (AZV) Fahlenkamp wird bis auf Weiteres keine Schmutzwasserbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Grund ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV in Greifswald. Dieses hatte die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen aus dem Jahre 2012 für unwirksam erklärt. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Vizepräsidenten Jürgen Aussprung brauchte nur 15 Minuten, bis nach der Verhandlung das Urteil fiel. „Das Gericht hat an der Satzung mehrere Mängel kritisiert, letztlich war aber die Regelung über die Tiefenbegrenzung so gravierend, dass sie bereits ausreichte, die ganze Satzung für unwirksam zu erklären.“ Das sagt Rechtsanwalt Stefan Korf, der Rechtsvertreter des Klägers, eines Grundstückseigentümers aus dem Verbandsgebiet des AZV.

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