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Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an

Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im gutgläubigen Vertrauen auf den Rechtsstaat  ihre Beitragsbescheide akzeptiert haben, ihr Geld zurückfordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Grundlage der Bescheide gegen Verfassungsrecht verstößt?

Für den gesunden Rechtsverstand eigentlich eine klare Sache: jemand, der auf rechtswidriger Basis Geld kassiert hat, muss dieses spätestens dann zurückgeben, wenn die Rechtswidrigkeit höchstrichterlich bestätigt wurde.

Richter an den Verwaltungs- und Bundesgerichten unseres Rechtsstaates sehen dies jedoch anders. Die Ansprüche der geprellten Bürger wurden folgerichtig abgewiesen.

Interessant dabei ist, dass sich die Richter des Bundesgerichtshofes mit ihrem Urteil gegen das Bundesverfassungsgericht stellen. Original-Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes: "die eingangs erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entfaltet insoweit keine Bindungswirkung".

Nach Meinung der Richter vom Bundesgerichtshof handelt es sich bei den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zugunsten der Altanschließer um Fehlurteile, an die sie sich nicht halten müssen. Die strittigen Verfahren wurden an das Oberverwaltungsgericht BB zurückverwiesen. Die bedeutet weitere Jahre Prozessdauer und ein anschließender Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Bis dahin werden wohl folgende aktuelle Rechtsauffassungen der deutschen Gerichte Gültigkeit behalten:

  • Beitragsbescheide dürfen auch noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Anschluss an die Anlage versendet werden.
  • Staatliche Institutionen können auch weiterhin auf Basis rechtswidriger Bescheide bzw. Gesetze und Satzungen Geld eintreiben, ohne dieses jemals zurückzahlen zu müssen.
  • Zusätzlicher Nutzen dieser rechtswidrigen Satzungen für den Staat: die Verjährung für den Bürger setzt nie ein, weil der Lauf der Verjährung angeblich erst mit Beitragspflicht und damit mit der ersten wirksamen Satzung beginnt!
  • Bürger, die sich nicht gegen rechtsunwirksame Bescheide wehren, sind also weiter "selbst Schuld". Sie hätten schließlich die Rechtswidrigkeit selbst erkennen - und dann durch alle Instanzen klagen können! Dazu müssen sie sich in Rechtsdingen zwar besser auskennen, als Gesetzgeber und Richter, dies dürfte nach Rechtsauffassung der Richter von BGH jedoch kein Problem sein ;-)
  • Wenn Bürger doch vor einem Gericht Recht erhalten, wird die strittige Satzung im Nachhinein unwirksam, und die Bürger erhalten anschließend einen neuen "gültigen" Bescheid auf Basis der neuen, erstmals wirksamen Satzung.

Für außenstehende entsteht der Eindruck, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in ihren Entscheidungen zu bürgerfreundlich waren. Dies soll nun, im Angesicht der daraus resultierenden Kosten für den Staat, korrigiert werden.

Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes