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Umständliche Eintragung in das VW-Klageregister

Übertragung per Mail zunächst ohne Eingangsbestätigung | 12/ 3/2018

Kann das Bundesamt für Justitz es nicht besser, oder will es nicht?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: die Eintragung in das Klageregister für die VW-Sammelklage gestaltet sich alles andere als einfach. Statt ein Webformular mit Rückantwort und automatischer Eingangsbestätigung zu verwenden, muss ein PDF-Formular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend soll die PDF-Datei per Mail oder Post an das Amt gesendet werden. Eine Unterschrift des Bürgers ist angeblich nicht notwendig, bei Postversand aber ein eigener Drucker. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass bei Benutzung des Adobe-Acrobat Readers eine Übermittlung per "Knopfdruck" möglich sei. Dazu muss das genannte Programm aber erst installiert werden. Außerdem muss scheinbar ein kompatibler Mailclient auf dem Rechner vorhanden sein. Nutzer mit Linux-PC oder Webmail sind also von dieser Übermittlungsmethode ausgeschlossen (was nicht wirklich schlimm ist, da im Hintergrund scheinbar nur ein normaler Mailversand stattfindet).

Der Clou daran: nach Versand des Formulars erhält man zunächst keine Eingangsbestätigung. Diese soll angeblich zeitnah mit der Post eintreffen. Auf meine Post warte ich schon seit 27.11.2018 sehr gespannt!

Außerdem merkwürdig: als Frist für die Anmeldung wird in der offiziellen Ausfüllhilfe folgende Angabe gemacht:

Zitat: "Eine fristgerechte Anmeldung ist bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins vor dem zuständigen Oberlandesgericht möglich. Den Verhandlungstermin können Sie den öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz entnehmen."

Was ist nun richtig? Gilt als Stichtag der 31.12.2018 wegen der drohenden Verjährung, oder kann man sich der Klage auch später noch anschließen?

P.S.: 12.12.2018 - die Eingangsbestätigung ist heute eingetroffen. Ich bin jetzt Teil der Musterklage :-)


Kategorien: Sonstiges