Tagung des Aktionsbündnissen in Mistorf
28.05.2018, Mistorf, Tagung des Aktionsbündnisses Wasser u. Abwasser M-V im VDGN
Zu Gast war u.a. Frau Martina Tegtmeier, stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD u. Sprecherin für Innenpolitik, Kommunalpolitik, Gleichstellungspolitik sowie Innen- und Europaausschuss, Energieausschuss.
Themen waren:
- Bericht zur Überprüfung der Bilanzierung ausgewählter Zweckverbände durch Hr. Pavel u. Hr. Matzmohr
- Stand der Beitragsverfahren, u. a. Hr. Ohm zum Verfahren im ZV Sude-Schale
- Aktion "Freie Strasse" der Freien Wähler M-V
- Aktuelles
zu 1. Der Bericht zeigt erhebliche finanzielle Deckungslücken auf. Diese werden erst in einigen Jahren voll wirksam, nämlich wenn die Abschreibungen der Beiträge auslaufen. Zu dieser Zeit werden neue Investitionen u. Erneuerungen notwendig. Diese können dann nur über Gebührenerhöhungen finanziert werden. Frau Tegtmeier bedauert, dass diese zu erwartenden Kosten nicht über Erneuerungsbeiträge finanziert werden können. Durch die Versammlung ergeht daraufhin der Hinweis, das Thema Erneuerungsbeiträge nicht erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
zu 2. Die Beitragsverfahren in Sachen Altanschließer sind weitestgehend abgeschlossen. Im ZV Wismar sind noch mindestens 2 Verfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig, die bisher nicht behandelt wurden. Trotz dieser anhängigen Verfahren werden alle Widersprüche vom ZV abgeschmettert. An Frau Tegtmeier erging der Hinweis, dass man mit dieser Praxis gegen das KAG M-V verstößt. Außerdem wurde erneut bemängelt, dass durch die Zweckverbände keine Musterverfahren zugelassen werden. Auch hierin wird ein eklatanter Verstoß gegen das KAG M-V gesehen.
zu 3. Frau Tegtmeier legt die Position der SPD zum Thema Strassenausbaubeiträge dar: aus ihrer Sicht sollte se den Gemeinden freigestellt werden, Strassenausbaubeiträge zu fordern, oder nicht. Außerdem kann Sie sich vorstellen, in das Gesetz verbindliche Härtefallregelungen einzubauen: Beispiel: der Beitrag darf nicht höher sein als der Wert des Grundstückes, für bedürftige Personen kann der Beitrag gestundet werden und erst wieder in voller Höhe wirksam werden, wenn die Person verstirbt bzw. das Grundstüch veräußert wird.
Durch das Aktiosbündnis werden diese Vorschläge abgeleht. Wir fordern steuerfinanzierte Strassen ohne Kann-Bestimmungen.
Hr. Ohm stellte weiter klar, dass der VDGN für eine klare Stichtagsregelung ohne Rückzahlung in der Vergangenheit gezahlter Beiträge eintritt.
Ausblick: durch den Innenausschuß wird noch vor der Sommerpause ein Gestzentwurf erarbeitet u. in den Landtag eingebracht. Eine Anhörung dazu soll im Herbst erfolgen. Dazu wird der VDGN als sachverständiger Verein eingeladen.
zu 4. Zu aktuellen Themen wie "Trinkwasserqualität" und "Abwasserbelastung" wurde angemerkt, dass das Verursacherprinzip künftig noch stärker anzuwenden ist. Wer Trinkwasser verunreinigt oder Arzneimittelreste in das Abwasser einleitet soll die daraus resultierenden Kosten tragen.
Vielen Dank an Dietmar Pavel für die Organisation und an den Ferienlandhof Mistorf für die gastronomische Betreuung!
Aktion "Faire Strasse"
Fairwasser.de unterstützt die Aktion "FAIRE STRASSE", mit der eine Abschaffung der Strassenausbaubeiträge für unser Land gefordert wird. Während andere Bundesländer diese Beiträge bereits abgeschafft haben, sollen Anlieger in M-V weiterhin massiv an den Strassenbaukosten beteiligt werden.
Unter https://www.faire-strasse.de finden Sie weitere Informationen zum Thema sowie eine Unterschriftenliste für das Land M-V.
Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Strassenausbaubeiträge nicht zeitgemäß sind: Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv! Warten Sie nicht, bis ein Beitragsbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.
Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sollen rechtens sein
Nach einem Bericht der EUWID und mehrerer Zeitungen hat das OVG Berlin-Brandenburg Ende August in einem Eilverfahren entschieden: "Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sind rechtens!?"
Dieses Urteil reiht sich in die lange Reihe von Skandalurteilen zum Nachteil der Bürger in Sachen Beitragsrecht ein. Nachdem Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, dass sie keinen Beiträge bezahlen müssen, sollen eben diese Bürger nun mit einer höheren Gebühr bestraft werden. Anstatt die Rückzahlung aller unrechtmäßig kassierten Beiträge zu fordern, und eine einheitliche Gebühr für alle zu verlangen, öffnen die Richter die Büchse der Pandorra und legitimieren unterschiedliche Gebührenhöhen für Verbraucher. Das Urteil wurde im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung gefällt und ist angeblich "unanfechtbar".
Das Gericht ist der Meinung, dass Beitragsforderungen die nach ewigen Zeiten und wiederholten Verwaltungsfehlern verjährt sind, trotzdem noch eingetrieben werden können, also letztlich doch nicht verjährt sind! Die klare Botschaft an das Volk soll wohl sein: "Lieber Bürger, auch wenn Beitragsforderungen ungerecht sind, solltest Du lieber zahlen. Du hast keine Chance, du entgehst uns nicht!"
Das Ganze wird dann auch noch "Gerechtigkeit im Namen des Volkes " genannt Dem Bürger mit gesundem Rechtsverstand stellen sich wieder einmal alle Nackenhaare auf!
Az: OVG 9 S 20.16 (ohnen Gewähr, da der Beschluß bis heute auf der Internetseite des OVG Berlin-Brandenburg nicht veröffentlicht wurde!)
Beitragssatzung des AZV-Fahlenkamp (Ludwigslust) gekippt
Der Abwasserzweckverband (AZV) Fahlenkamp wird bis auf Weiteres keine Schmutzwasserbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Grund ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV in Greifswald. Dieses hatte die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen aus dem Jahre 2012 für unwirksam erklärt. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Vizepräsidenten Jürgen Aussprung brauchte nur 15 Minuten, bis nach der Verhandlung das Urteil fiel. „Das Gericht hat an der Satzung mehrere Mängel kritisiert, letztlich war aber die Regelung über die Tiefenbegrenzung so gravierend, dass sie bereits ausreichte, die ganze Satzung für unwirksam zu erklären.“ Das sagt Rechtsanwalt Stefan Korf, der Rechtsvertreter des Klägers, eines Grundstückseigentümers aus dem Verbandsgebiet des AZV.
Die KAG-Novellierung wurde beschlossen
Mittwoch, 06. Juli 2016 - ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land und ein Musterbeispiel dafür, wie wenig sich unsere Abgeordneten um ihrer Wähler und um das Grundgesetz scheren. Obwohl die Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmung zur Verjährungshemmung bereits höchstrichterlich festgestellt wurde, wird diese von den Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen kaltschnäuzig beschlossen. Die Linken haben sich feige weggeduckt, nur die NPD hat ihre Zustimmung verweigert.
Gute Nacht M-V...
P.S. nach vorläufigen Berichten soll das Thema "Erneuerungsbeitrag" aus dem KAG entfernt worden sein - dies kann immerhin als Teilerfolg gewertet werden.
Allen, die Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt haben, sei gesagt: die KAG Novellierung wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Alle gerichtlichen Entscheidungen in M-V, die dies ignorieren, sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden. Wir fordern die Gerichte des Landes auf, mit ihren Entscheidungen zu warten, bis das BVerfG in allen anhängigen Verfahren entschieden hat!
Offener Brief an alle Landtagsabgeordneten
Mt einem offenen Brief haben wir, die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser und Abwasser M-V, jeden Abgeordneten des Landtages M-V aufgefordert, dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) nicht zuzustimmen.
Den Brief finden Sie hier.
Nachdem im Vorfeld der Abstimmungen nur die NPD-Fraktion auf unseren offenen Brief geantwortet tat, sind nach der Abstimmung weitere Antworten eingetroffen. Natürlich möchten wir ihnen diese nicht vorenthalten. Downloadbereich -> Antworten Offener Brief
Inzwischen hat auch der VDGN die Abgeordneten aufgefordert, in Sachen Erneuerungsbeitrag nicht wortbrüchig zu werden und außerdem die geplante KAG-Änderung als verfassungswidrig abzulehnen. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass die Landesregierung bereits im November letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht zur Praxis der Beitragserhebung für Altanschließer Stellung nehmen musste und dass mehrere Verfahren anhängig sind. Transparenz sieht anders aus...
Den kompletten Artikel finde Sie hier.
Offener Brief an Erwin Sellering
Am 28.02.2016 wurde ein Offener Brief an den Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Hr. Erwin Sellering geschickt. Inhalt ist ein 8-Ponkte Sofortprogramm zur Wiederherstellung von Abgabengerechtigkeit in M-V.
Der Brief wurde gleichzeitig allen renomierten Lokalzeitungen im M-V zur Veöffentlichung bereitgestellt.
Erneuerungsbeiträge - die neue Hintertür zur Bürgerabzocke
KAG M-V, § 9 Anschlussbeiträge:
(1) Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen Anschlussbeiträge erhoben werden. Neben den Anschaffungs- und Herstellungsbeiträgen nach Satz 1 können Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erneuerung erhoben werden. ...
Durch die Aufnahme des 2. Satzes bei der letzten KAG-Änderung wurde eine weitere Hintertür zur ungehinderten Bürger-Abzocke scheunentorweit geöffnet: Anschlussbeiträge für Erneuerungen (Erneurungsbeiträge). Während Anschlussbeiträge bis dato nur für die Herstellung der Anlage (und damit den "Anschluss") erhoben werden konnten, sollen die Grundstückseigentümer in Zukunft auch für "Erneuerungen" zur Kasse gebeten werden.
Auf einer Besprechung mit unserem Aktionsbündnis im Juni diesen Jahres versicherte die Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Wismar, dass diese Beiträge mit ihr nicht machbar seien. Frau Glanert: wir werden Sie an ihren Taten messen!
Trotzdem setzen wir uns aktiv dafür ein, Erneurungsbeiträge nicht zuzulassen.