Bundesverfassungsgericht gibt Altanschließern recht!
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Länder diese Vorgaben umsetzen. Bekommen alle Betroffenen ihr Geld zurück, oder nur diejenigen, die den steinigen Weg des Widerspruches bis zum Ende gegangen sind?
Es bleibt spannend!
Altanschließerthematik vor dem Bundesverfassungsgericht
Auch wenn die Gegenseite immer wieder behauptet, das Thema wäre juristisch entschieden: dies ist es nicht.
Mindestens 2 Verfahren sind aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Dies wird u.a. durch eine Anfrage Anfrage des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze ( Gruppe BVB/Freie Wähler) an den Landtag Brandenburg belegt.
Die Anfrage bezieht sich auf eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichtes an das Land Brandenburg und die Antwort darauf.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vdgn.de/news-single/article/juristische-girlanden/
NDR-Bericht zur Lage
Treffen mit Menisterpräsident Sellering
Die Bürgersprechstunde auf der Insel Poel am 26.08.2015 nutzen Arthur Nass, Fritz Hildebrandt und Ulf Hünemörder um den Ministerpräsidenten direkt auf die Probleme im Zusammenhang mit den Beitragserhebungen im Wasser- und Abwasserbereich aufmerksam zu machen. Da das KAG höchst richterlich für unwirksam erklärt wurde, steht eine Novellierung an. DieVertreter unseres Bündnisses verlangten eine Einbeziehung in den Prozess der Gesetzesfindung. Diese Einbeziehung wurde von Hr. Sellering ausdrücklich zugesagt. Es bleibt abzuwarten, wie diese Zusage mit Leben gefüllt wird.
Skandalöses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig
Das Urteil vom 15.04.2015 weist die Klage von Altanschließern zurück. Angeblich sind die Forderungen der Zweckverbände rechtens und nicht zu beanstanden. Dies betrifft zunächst aber nur die Beitragsbescheide, die vor dem 01.01.2009 erlassen wurden.
Begründung in einfachen Worten: dem KAG-MV fehlt zwar eine Regelung zur endgültigen Verjährung von Beitragsansprüchen. Dies war bis zum 31.08.2008 aber angeblich weniger schlimm, weil das KAG eine Regelung zur frühestmöglichen Verjährung zu diesem Datum enthält (sehr umstritten). Die fast 20 jährige "Aufarbeitungszeit für die Wirren der Wendezeit" erscheint den Herren Richtern angemessen. Verständlich, sie arbeiten schließlich selbst in dem Tempo und sorgen mit unklaren Urteilen dafür, dass fleißig weiter "aufgearbeitet" und damit abkassiert werden kann ;-}.
Das Gericht stellt allerdings klar, dass das KAG-MV gegen das Grundgesetz verstößt und geändert werden muss. Was mit Bescheiden passiert, die auf Basis dieses KAG nach dem 31.12.2008 erlassen wurden, bleibt unklar. Rein rechtlich gesehen sind diese Bescheide aufgrund fehlender Rechtsgrundlage unwirksam. Ob Innenministerium, Verbandsvorsteher und Richter dies in diesem "Rechtsstaat" genauso sehen, bleibt abzuwarten.
Offener Brief an den neuen Präsidenten des OVG Greifswald
In einem offenen Brief an den neugewählten Präsidenten des OVG Greifswald haben die Mitglieder der WEG Nakensdorf nochmals auf Ihre Lage hingewiesen.
Den Brief finden Sie hier.
Brandenburg beschließt Verjährungsregeln im geänderten KAG
Der Landtag Brandenburg hat ein geändertes KAG beschossen, nach dem die Beitragsansprüche gegenüber Altanschließern erst zum Jahresende 2015 verjähren.
Unter folgendem Link wird die Regelung kommentiert: http://www.vdgn.de/news-single/article/gerechtigkeit-sieht-anders-aus/
Dass die neue Regelung verfassungskonform ist, darf stark bezweifelt werden. Die Zeitdauer von 15 Jahren erscheint zu hoch und die Wirksamkeit ab 03.10.2000 (nachträglich eingesetzte 10 jährige Verjährungshemmung) ist besonders fragwürdig.
Auch interessant: die Partei "Die Linke" hat mit diesem Beschluß wieder einmal gezeigt, wie ernst sie es mit "Gerechtigkeit" bzw. "Vertretung der Interessen ostdeutscher Wähler" meint. Unmittelbar nach der Wahl werden die Bürger, die für ihre gerechte Sache wöchentlich auf die Strasse gehen (Dienstagsdemos in Brandenburg), abserviert - die "Demokratie" scheint mal wieder gesiegt zu haben ;-)
IHK - Brandenburg empfielt Widerspruch gegen Beitragsbescheide
Die IHK Brandenburg empfielt ihren Mitgliedern, gegen Altanschließer-Beiträge zu klagen. Auf einer extra eingerichteten Seite findet man Informationen zur Rechtslage, ein Muster-Widerspruchsschreiben sowie Fakten zum Thema.
Neu angestrebte Regelung für Brandenburg ist ebenfalls verfassungswidrig
So wie es derzeit aussieht, plant das Land Brandenburg eine Anpassung des KAG, nach der Beiträge für Abwasseranlagen nach 15 Jahren verjähren sollen. So weit, so gut - es gibt jedoch diverse Haken und Hintertüren an der Lösung, die wir für verfassungswidrig halten:
- Es soll eine 10 jährige Hemmung bis zum 3.10.2000 gelten, da angeblich in dieser Zeit die Verwaltung erst aufgebaut werden musste. Die Verjährung soll also frühestens ab 03.10.2000 laufen, so dass noch bis zum 03.10.2015 Bescheide verschickt werden dürfen.
- Ein ergangener Bescheid soll natürlich die Verjährung hemmen.
- Das Datum für die "eingetretene Vorteilslage" soll frühestens der 3.10.1990 sein, egal, ob der Anschluß bereis vorher bestand. Die kann nicht verfassungskonform sein, denn der Vorteil eines Anschlusses an die zentrale Anlage besteht unabhängig von der Staatsform, unter der er entstand. Das ganze riecht stark nach "Siegerjustitz".
Weitere Infos zum Thema gibt's hier: http://www.klaerwerk-blog.de/2013/07/17/altanschlieser-und-linke-kummerer/ oder http://www.hausundgrundbrbg.de/index.php?id=18&tx_ttnews[tt_news]=120&cHash=6b6a1875c882398513f617619ebd8f22
KAG Brandenburg ist verfassungswidrig!
Per Beschluss (vom 8. Mai 2013 Az. VG 6 L 328/12), http://openjur.de/u/624828.html, hat das Verwaltungsgericht Cottbus festgestellt, dass das KAG Brandenburg wegen lückenhafter Verjährungsregelung einen Verfassungsverstoß darstellt.
Da das KAG M-V dieselben Regelungen enthält, dürfte diese Aussage direkt übertragbar sein. Nur fällts' hier erst die sprichwörtlichen ...zig Jahre später auf ;-}