Brandenburg beschließt Verjährungsregeln im geänderten KAG
Der Landtag Brandenburg hat ein geändertes KAG beschossen, nach dem die Beitragsansprüche gegenüber Altanschließern erst zum Jahresende 2015 verjähren.
Unter folgendem Link wird die Regelung kommentiert: http://www.vdgn.de/news-single/article/gerechtigkeit-sieht-anders-aus/
Dass die neue Regelung verfassungskonform ist, darf stark bezweifelt werden. Die Zeitdauer von 15 Jahren erscheint zu hoch und die Wirksamkeit ab 03.10.2000 (nachträglich eingesetzte 10 jährige Verjährungshemmung) ist besonders fragwürdig.
Auch interessant: die Partei "Die Linke" hat mit diesem Beschluß wieder einmal gezeigt, wie ernst sie es mit "Gerechtigkeit" bzw. "Vertretung der Interessen ostdeutscher Wähler" meint. Unmittelbar nach der Wahl werden die Bürger, die für ihre gerechte Sache wöchentlich auf die Strasse gehen (Dienstagsdemos in Brandenburg), abserviert - die "Demokratie" scheint mal wieder gesiegt zu haben ;-)
IHK - Brandenburg empfielt Widerspruch gegen Beitragsbescheide
Die IHK Brandenburg empfielt ihren Mitgliedern, gegen Altanschließer-Beiträge zu klagen. Auf einer extra eingerichteten Seite findet man Informationen zur Rechtslage, ein Muster-Widerspruchsschreiben sowie Fakten zum Thema.
Neu angestrebte Regelung für Brandenburg ist ebenfalls verfassungswidrig
So wie es derzeit aussieht, plant das Land Brandenburg eine Anpassung des KAG, nach der Beiträge für Abwasseranlagen nach 15 Jahren verjähren sollen. So weit, so gut - es gibt jedoch diverse Haken und Hintertüren an der Lösung, die wir für verfassungswidrig halten:
- Es soll eine 10 jährige Hemmung bis zum 3.10.2000 gelten, da angeblich in dieser Zeit die Verwaltung erst aufgebaut werden musste. Die Verjährung soll also frühestens ab 03.10.2000 laufen, so dass noch bis zum 03.10.2015 Bescheide verschickt werden dürfen.
- Ein ergangener Bescheid soll natürlich die Verjährung hemmen.
- Das Datum für die "eingetretene Vorteilslage" soll frühestens der 3.10.1990 sein, egal, ob der Anschluß bereis vorher bestand. Die kann nicht verfassungskonform sein, denn der Vorteil eines Anschlusses an die zentrale Anlage besteht unabhängig von der Staatsform, unter der er entstand. Das ganze riecht stark nach "Siegerjustitz".
Weitere Infos zum Thema gibt's hier: http://www.klaerwerk-blog.de/2013/07/17/altanschlieser-und-linke-kummerer/ oder http://www.hausundgrundbrbg.de/index.php?id=18&tx_ttnews[tt_news]=120&cHash=6b6a1875c882398513f617619ebd8f22
KAG Brandenburg ist verfassungswidrig!
Per Beschluss (vom 8. Mai 2013 Az. VG 6 L 328/12), http://openjur.de/u/624828.html, hat das Verwaltungsgericht Cottbus festgestellt, dass das KAG Brandenburg wegen lückenhafter Verjährungsregelung einen Verfassungsverstoß darstellt.
Da das KAG M-V dieselben Regelungen enthält, dürfte diese Aussage direkt übertragbar sein. Nur fällts' hier erst die sprichwörtlichen ...zig Jahre später auf ;-}
Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin
Durch das Verwaltungsgericht Schwerin wurde das Verfahren eines Mitgliedes entschieden. Hauptargument der Anklage war die vorliegende Festsetzungsverjährung. Das Gericht wies die Klage leider unter Beschwörung der alten Formeln ab (bei einer nicht wirksamen Satzung kann keine Festsetzungsfrist anlaufen)... . Auf der anderen Seite können Beiträge scheinbar auch mit umwirksamen Satzungen eingetrieben und einbehalten werden. Zum Glück wurde Berufung zugelassen, so dass es nun in die nächste Instanz geht.
Nachzulesen ist das Urteil hier oder hier: http://openjur.de/u/629700.html.
Wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Tatsache, dass Beiträge für Vorteile erhoben werden, die weit in der Vergangenheit liegen, für verfassungsfeindlich erklärt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum 01.04.2014 die Gesetzeslage entsprechend zu ändern.
Erörterungstermine auf der Insel Poel
Am 28.02.13 wurden zahlreiche Bürger der Insel Poel durch das Verwaltungsgericht Schwerin, vertreten durch den Richter Preuss, zu Vor-Ort Terminen in die Gemeindeverwaltung eingeladen. Auch wenn das Gericht beteuerte, nur unklare Sachverhalte klären zu wollen, hatten viele Geladene eher den Eindruck, die Maßnahme diente der Verunsicherung und Einschüchterung.
Während der Zweckverband mit 5 Vertretern anwesend war, wurde den Vertretern des Aktionsbündnisses die Teilnahme versagt. Unsere Mitgliedern standen also allein und ohne eigene Zeugen der Gegenseite gegenüber, während der Richter seiner "Pflicht" nachkam, darüber zu informieren, dass die Klage aussichtslos sei und für die Betroffenen nur negative Auswirkungen haben könne.
Wir hoffen, dass sich nicht zu viele Bürger von solchem Gebaren abschrecken lassen.
Arbeitsbeschaffung für Anwälte und Richter
Wenn mann die aktuellen Urteile zum Thema liest, hat man den Eindruck, dass alle Entscheidungen nur dem einen Ziel dienen: nichts konkret zu entscheiden. So kann man immer neue Verfahren eröffnen, in denen dann widerum nichts konkret entscheiden wird. Wer profitiert hiervon: natürlich in erster Linie die Zweckverbände, die die Bürger mürbe kochen möchten. Aber auch die Richter und Anwälte, die hieraus jede Menge Gewinne und bzw. ihre Existenzberechtigungen ableiten. Selbst für einen Richter kann es doch nicht so schwer sein, zu erkennen, dass in der Masse der Fälle die Verjährungsfristen abgelaufen sind. Da helfen auch im Nachhinein für ungültig erklärte Satzungen nichts. Die Tatsache, dass gesprochenes Recht permanent gegen gesunden Menschenverstand verstößt, sollte auch den hartnäckigsten Richter einmal zum Nachdenken anregen.
Kompensation der Beiträge für Einzelne durch Gebühren für Alle
Durch Beitragsforderungen der Zweckverbände werden immer wieder massive Streitigkeiten ausgelöst. Die relativ wenigen Grundstückseigentümer, die zudem noch unterschiedlichste Voraussetzungen mitbringen, sollen die horrenden Investitionskosten der Zweckverbände tragen. Andere Nutzer wie Mieter oder Betriebe werden nicht oder unverhältnismäßig gering beteiligt. Das ist ungerecht!
Wir fordern deshalb die Abschaffung der Herstellungsbeiträge und die gleichmäßige Umlage der Kosten auf alle Verbraucher über die Gebühren!