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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Kein Ruhen von Beitragsverfahren im Zweckverband Wismar

Antrag an die Verbandsversammlung wurde mehrheitlich abgelehnt | 3/22/2018

Auf der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar am 21.03.2018 wurde unter Tagesordnungspunkt 10 ein Antrag von Hr. Ulf Hünemörder, Mitglied der Verbandsversammlung und unseres Aktionsbündnisses, behandelt. Herr Hünemörder ist der Meinung, dass nach §12 Abs. 3 KAG M-V derzeit alle Widerspruchsverfahren ruhen müssten. Grund sind offene Verfahren am OVG Greifswald, deren Ausgang entscheidungsrelevant für andere Verfahren sein könnte.

Leider schloss sich die Verbandsversammlung seiner Argumentation nicht an. Der Vorschlag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Download: Beschlussantrag mit Begründung

Altanschließer haben angeblich keinen Anspruch auf Staatshaftung

Erneutes Skandalurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg? | 3/22/2018

Laut einem Artikel der MOZ wird demnächst die nächste kuriose Entscheidung des Oberlandesgerichtes Brandenburg verkündet:

Staatshaftung scheidet angeblich aus, weil nicht die Behörden und Verwaltungen fehlerhaft gehandelt haben, sondern der Gesetzgeber.

Der Gesetzgeber haftet natürlich nicht für falsches Handeln. Wer konnte nur so etwas unsinniges annehmen?

Weitere Infos unter https://www.vdgn.de/news-single/article/enttaeuschendes-signal-1 bzw. https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1646216/

Aktion "Faire Strasse"

Volksinitiative gegen Strassenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern | 3/16/2018

Fairwasser.de unterstützt die Aktion "FAIRE STRASSE", mit der eine Abschaffung der Strassenausbaubeiträge für unser Land gefordert wird. Während andere Bundesländer diese Beiträge bereits abgeschafft haben, sollen Anlieger in M-V weiterhin massiv an den Strassenbaukosten beteiligt werden.

Unter https://www.faire-strasse.de finden Sie weitere Informationen zum Thema sowie eine Unterschriftenliste für das Land M-V.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Strassenausbaubeiträge nicht zeitgemäß sind: Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv! Warten Sie nicht, bis ein Beitragsbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.

Abschaffung der Straßenbau-Beiträge in M-V?

Schwerins Stadtvertreter fordern entsprechende Änderung des KAG | 3/22/2017

Vorstoß aus Schwerin
Straßenbau-Beiträge könnten abgeschafft werden

„Gegen die Pflicht der Grundstücksbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern, einen erheblichen Teil der Kosten für den Straßenbau zu bezahlen, regt sich Widerstand. Der Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) wurde von der Stadtvertretung diese Woche mit großer Mehrheit beauftragt, sich beim Landtag für eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes einzusetzen. Die Pflicht zur Erhebung von Straßenbau-Beiträgen solle abgeschafft oder den Kommunen zumindest ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, fordern die Stadtvertreter.

Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die Grundstückseigentümer noch immer den Löwenanteil der Straßenausbaukosten tragen sollen. „Für den einzelnen Anlieger ergeben sich daraus schnell einmal fünfstellige Beträge.” Das könne für die Betroffenen existenzbedrohend werden, sagte der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger in Schwerin, Silvio Horn. Er zählt zu den Urhebern des Antrags aus Schwerin. (Anmerkung: gemeinsam mit den Grünen)

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt den Vorstoß aus Schwerin. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg hätten die Straßenbau-Beiträge bereits abgeschafft oder überließen die Entscheidung darüber ihren Kommunen.

Der VDGN fordert die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus Steuermitteln. Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern findet hingegen, die gegenwärtige Regelung habe sich bewährt. Es sei gerecht, dass die Anwohner einer hauptsächlich von ihnen genutzten Straße für deren Ausbau zahlten und nicht die Bürger in anderen Stadtteilen, sagte er.“

Due CDU-Fraktion fordert in einem "Ersetzungsantrag" bereits die Aufweichung der Ursprunsforderung. Es bleibt also spannend ...

Detaillierte Infos zum Antrag, Stellungnahmen 
Kategorien Sonstiges

Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet in mehreren Verfahren

Richter kann den Zeitpunkt des Vorteilseintritts nicht benennen | 1/31/2017

Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fanden im Januar mehrere Verfahren in Sachen "Altanschließer" statt.

Die konkrete Nachfrage nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Vorteilslage beantwortete der Richter so (Zitat Richer Röh): "Ich weiß nicht, wann der Vorteil eingetreten ist - ich weiß nur, dass er nicht zu DDR-Zeiten eingetreten ist. Der Zeitpunkt könnte der Tag der  Veröffentlichung des 1. KAG M-V sein, oder der Gründungstag des Zweckverbandes, oder die 1. Satzung oder, oder, oder ... denken Sie sich einfach selbst etwas aus."

Sehen wir es dem Richter nach, dass er den Zeitpunkt eines Ereignisses, das nicht existiert, nicht bestimmen kann - so etwas kann niemand.

Danach als Richter aber zu behaupten "Das überzeugt mich nicht, das ist für das Verfahren nicht wichtig, ich erkenne weiter keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht" ist schon ein starkes Stück!

Noch liegen weder Urteile noch schriftliche Urteilsbegründungen vor. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.

Wer nicht klagt geht leer aus!

Brandenburg: Gutachten lehnt Staatshaftung ab | 9/15/2016

In einem 2. Gutachten (Quelle: parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg) zu haftungsrechtlichen Fragen wird die Haftung des Landes BB für Folgen aus den Verstößen gegen das Grundgesetz abgelehnt.

Außerdem wird "nachgewiesen", dass nur derjenige ein Anrecht auf Erstattung des Beitrages hat, dessen Bescheid infolge eines Widerspruchsverfahren noch nicht rechtskräftig geworden ist.

Grundtenor: "schließlich konnte die Landesregierung seinerzeit nicht klüger sein, als die Landesgerichte".

Wir lernen: Dummheit schützt also doch vor Strafe, zumindestens dann, wenn es sich um staatliche Dummheit handelt. Das Land muss angeblich für Schäden, die durch unrechtmäßige Handlungsweisen entstanden sind, nicht haften.
Außerdem: Zweckverbände und gutgläubige Bürger, die auf das ordnungsgemäße Handeln des Staates vertrauten, zahlen am Ende drauf.

Landtagswahlergebnis 2016 - sind wirklich nur die Flüchtlinge schuld?

Kolumne von Ulf Hünemörder | 9/ 5/2016

Nun haben wir es schwarz auf weiß: die AFD ist zweitstärkste Kraft im Land M-V.


Unsere Spitzenpolitiker sind sich auffallend einig, wenn es um die Analyse des Wahlergebnisses geht: man selbst hat im Land alles richtig gemacht - leider wurde die gute Arbeit von Frau Merkel torpediert. Schuld am desaströsen Wahlergebnis der etablierten Parteien soll allein die Kanzlerin und vor allem das Flüchtlingsthema sein.


Ich bin kein Politiker und kein Parteimitglied, glaube jedoch, dass die Dinge nicht so einfach sind, und dass „Otto-Normalbürger“ nicht so einfach tickt, wie die Herren da oben scheinbar glauben.
Natürlich sind die Ursachen des Wahlergebnisses nicht allein in der Bundespolitik zu suchen. Viele Bürger hierzulande haben einfach die Nase voll von der Art, mit denen unsere Landespolitiker die Interessen der Bevölkerung ignorieren. Das Thema „Anschlussbeitrag“ ist das beste Beispiel dafür. Aufschlussreich waren auch die Analysen unmittelbar nach der Wahl:


SPD: die SPD feiert sich als Wahlsieger und freut sich, dass der Stimmenverlust bei ihnen niedriger ausfiel als bei allen anderen. Man sieht das Wahlergebnis als „Bestätigung der guten Arbeit vor Ort“. Das Motto für die zukünftige Arbeit wird also lauten: wir setzen unseren erfolgreichen Kurs konsequent fort. Was das für das Thema „Beiträge“ bedeutet, dürfte klar sein.
 

CDU: Herr Caffier betont im Fünfminutentakt, dass seiner Meinung nach 80% der Einwohner in M-V mit der Regierungspolitik von SPD/CDU voll zufrieden sind und dass Frau Merkels Flüchtlingspolitik alleinig Schuld am Desaster seiner Partei sei. Wie weltfremd muss man eigentlich noch sein – oder wie weltfremd sind die Informanten des Herrn Caffier? Wer direkt vor der Wahl eine Rentenangleichung Ost aus Steuermitteln ablehnt, wer den Mindestlohn lieber aufheben als erhöhen möchte, wer immer mehr Abgaben von den Bürgern abpresst, wer direkte Demokratie immer weiter einschränkt … der hat 19% verdient!
 

Grüne: Auf dem Wassergipfel Bützow ging es kürzlich um die Rechtmäßigkeit der Anschlussbeiträge vor dem Hintergrund grundsätzlicher Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes und um die geplante Novellierung des KAG M-V. Der offizielle Vertreter der Grünen, Herr Saalfeld, äußerte sich so: „Ich habe starke Zweifel, ob dies alles verfassungskonform ist. Wir Grünen möchten jedoch nicht ‚populistisch‘ agieren und stimmen deshalb trotzdem zu“.
Herr Saalfeld: jetzt haben Sie die Quittung für Ihre obrigkeitshörige Politik erhalten. Wer in der Opposition nicht populistisch agieren will – also nicht auf Volkes Stimme hören möchte – und deshalb gegen das Grundgesetz verstößt, muss sich am heutigen Tag nicht wundern. Auch nicht in dem Land mit der höchsten Rate an erneuerbarer Energieerzeugung - gekoppelt mit den höchsten Strompreisen für die Bürger!

Linke: Die Linke im M-V hat sich scheinbar endgültig mit der Oppositionsrolle abgefunden. Auch hier sieht man keine eigenen Fehler. Ein reichlich alt aussehender Parteivorsitzender betont gebetsmühlenartig „man müsse nun der AFD die Maske des Biedermannes entreißen…“. Ein Spruch, der sonst gern von anderen Parteien im Zusammenhang mit den Linken gebracht wird. Mit welchen eigenen Politikangeboten die Entzauberung passieren soll, bleibt im Dunkeln – Synonym dafür ist wohl der gespenstisch schwarze Hintergrund der Wahlplakate.

Nun zur AFD: Nein, ich persönlich habe diese Partei nicht gewählt. Ich gebe jedoch zu: auch ich habe darüber nachgedacht, weil ich meine Unzufriedenheit mit der Regierung zeigen wollte. Letztlich sehe ich es aber genauso, wie Frau Homann-Trieps, die mit einer riesigen Annonce in der Ostsee-Zeitung dazu aufrief, die Demokratie nicht wegen zweifelhafter Entscheidungen unfähiger Politiker aufs Spiel zu setzen. Wer weiß, ob diese Webseite unter anderen Vorzeichen so möglich wäre?

Als vorsichtiger Mensch warte ich erst mal ab und beobachte, wie die AFD im Landtag auftritt. Vielleicht werde ich positiv überrascht...


Ulf Hünemörder
Webmaster fairwasser.de

 

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Die KAG-Novellierung wurde beschlossen

Für Anschlüsse aus DDR-Zeiten soll noch bis Ende 2020 kassiert werden! | 7/ 6/2016

Mittwoch, 06. Juli 2016 - ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land und ein Musterbeispiel dafür, wie wenig sich unsere Abgeordneten um ihrer Wähler und um das Grundgesetz scheren. Obwohl die Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmung zur Verjährungshemmung bereits höchstrichterlich festgestellt wurde, wird diese von den Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen kaltschnäuzig beschlossen. Die Linken haben sich feige weggeduckt, nur die NPD hat ihre Zustimmung verweigert.

Gute Nacht M-V...

P.S. nach vorläufigen Berichten soll das Thema "Erneuerungsbeitrag" aus dem KAG entfernt worden sein - dies kann immerhin als Teilerfolg gewertet werden.

Allen, die Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt haben, sei gesagt: die KAG Novellierung wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Alle gerichtlichen Entscheidungen in M-V, die dies ignorieren, sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden. Wir fordern die Gerichte des Landes auf, mit ihren Entscheidungen zu warten, bis das BVerfG in allen anhängigen Verfahren entschieden hat!

Offener Brief an alle Landtagsabgeordneten

Die geplante KAG-Änderung ist verfassungswidrig - stimmen Sie dem nicht zu! | 6/30/2016

Mt einem offenen Brief haben wir, die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser und Abwasser M-V, jeden Abgeordneten des Landtages M-V aufgefordert, dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) nicht zuzustimmen.

Den Brief finden Sie hier.

Nachdem im Vorfeld der Abstimmungen nur die NPD-Fraktion auf unseren offenen Brief geantwortet tat, sind nach der Abstimmung weitere Antworten eingetroffen. Natürlich möchten wir ihnen diese nicht vorenthalten. Downloadbereich -> Antworten Offener Brief

Inzwischen hat auch der VDGN die Abgeordneten aufgefordert, in Sachen Erneuerungsbeitrag nicht wortbrüchig zu werden und außerdem die geplante KAG-Änderung als verfassungswidrig abzulehnen. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass die Landesregierung bereits im November letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht zur Praxis der Beitragserhebung für Altanschließer Stellung nehmen musste und dass mehrere Verfahren anhängig sind. Transparenz sieht anders aus...

Den kompletten Artikel finde Sie hier.

Wahlergebnis der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2016

Unzufriedenheit mit bestehender Landespolitik wird deutlich | 3/14/2016

Das Wahlergebnis in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt macht vor allem eines deutlich: die Bürger sind unzufrieden mit der aktuellen Landespolitik. Schuld daran ist nicht nur die Flüchtlingspolitik , auch wenn dies immer wieder behauptet wird. Schuld ist vor allem die bürgerverachtende Kommunalpolitik, von der sich viele verraten, verkauft und verarscht fühlen.

Leider wird man wohl auch jetzt nicht die richtigen Lehren ziehen und weiter „demokratisch durchregieren“. Auch in M-V deutet sich dies mit dem Vorschlag zur KAG-Änderung an.

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