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Keine höheren Wassergebühren für Altanschließer
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. | 11/ 6/2023

Das das Bundesverfassungsgericht bereits 2013 den Altanschließern recht gab, hofften die ... Lies mehr

Altanschließer scheitern mit Verfassungsbeschwerden
Verfassungsbeschwerden aus M-V und Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen | 8/13/2020

Die obersten Richter Deutschlands haben sich erneut vor einer höchstrichterlichen Entscheidung ... Lies mehr

Jes Möller als erster ostdeutscher Bundesverfassungsrichter
Ein Schlag ins Gesicht der Altanschließer! | 5/17/2020

Die ostdeutschen Regierungsparteien sind sich einig: 2020 soll endlich mal ein Ostdeutscher ... Lies mehr

Bundesgerichtshof erkennt Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht an
Keine Staatshaftung in Brandenburg - rechtlich zweifelhafte Bescheide bleiben wirksam | 7/ 1/2019

Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es um folgende Frage: Können Bürger, die im ... Lies mehr

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Aktion "Faire Strasse"

Volksinitiative gegen Strassenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern | 3/16/2018

Fairwasser.de unterstützt die Aktion "FAIRE STRASSE", mit der eine Abschaffung der Strassenausbaubeiträge für unser Land gefordert wird. Während andere Bundesländer diese Beiträge bereits abgeschafft haben, sollen Anlieger in M-V weiterhin massiv an den Strassenbaukosten beteiligt werden.

Unter https://www.faire-strasse.de finden Sie weitere Informationen zum Thema sowie eine Unterschriftenliste für das Land M-V.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Strassenausbaubeiträge nicht zeitgemäß sind: Zögern Sie nicht, werden Sie jetzt aktiv! Warten Sie nicht, bis ein Beitragsbescheid in Ihrem Briefkasten liegt.

Nachträgliche Beitragserhebung durch den WZV Strelitz

Wie sollen die Mitglieder der Verbandsversammlung entscheiden? | 1/31/2018

Die Disskussion um die nachträgliche Erhebung von Herstellungs-Beiträgen für Abwasser hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die von der Landesregerung geforderte Nacherhebung wird von der Mehrzahl der Bürgervertreter in der Verbandsversammlung (Bürgermeister u. ehrenamtliche Vertreter) abgelehnt. Sie soll jedoch trotzdem durchgepeitscht werden, ansonsten drohen angeblich Sanktionen von "oben".

Wieder einmal sollen die Bürger mit Hilfe fadenscheiniger Begründungen und mit verdrehtem Recht abkassiert werden. Die meisten Bürger, Volksvertreter und Bürgermeister empfinden dies als ungerecht. Das ist den höheren Herren in unserem Land jedoch egal. Man weiß schließlich, dass nur Richter oder leitende Angestellte im Innenministerium das notwendige Rechtsempfinden zur Beurteilung der Sachlage besitzen ;-)

Abwasser-Beitragsbescheide nichtig - Sieg vor Oberverwaltungsgericht Greifswald

Gericht hob Bescheide wegen fehlerhafter Beitragskalkulation auf | 1/ 8/2018

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat in mehreren Musterverfahren die Beitragsbescheide von Altanschließern aus dem Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aufgehoben, der den größten Teil des Altkreises Hagenow umfaßt. Die drei Musterkläger gehören zu den 370 Teilnehmern einer bereits 2009 vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Prozeßgemeinschaft. Ihre Klagen richteten sich gegen Beitragsbescheide, die sie wenige Wochen vor Weihnachten 2008 ! erhalten hatten. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schwerin waren die Klagen abgewiesen worden.

Siehe auch: https://www.vdgn.de/news-single/article/beitragsbescheide-nichtig-sieg-vor-oberverwaltungsgericht/

Hoffentlich ist dieser Sieg kein Pyrrhussieg, denn des oberste Verwaltungsgericht n M-V geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Verjährung von Beitragsforderungen gem. KAG M-V aus. Auf dieser Basis können nun alle, die jetzt vielleicht ihr Geld zurückbekommen, bis Ende 2020 neu veranlagt werden.

 

 

Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sollen rechtens sein

Erneutes Skandalurteil des OVG Berlin-Brandenburg | 9/13/2017

Nach einem Bericht der EUWID und mehrerer Zeitungen hat das OVG Berlin-Brandenburg Ende August in einem Eilverfahren entschieden: "Unterschiedliche Gebühren für Verbraucher sind rechtens!?"

Dieses Urteil reiht sich in die lange Reihe von Skandalurteilen zum Nachteil der Bürger in Sachen Beitragsrecht ein. Nachdem Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben, dass sie keinen Beiträge bezahlen müssen, sollen eben diese Bürger nun mit einer höheren Gebühr bestraft werden. Anstatt die Rückzahlung aller unrechtmäßig kassierten Beiträge zu fordern, und eine einheitliche Gebühr für alle zu verlangen, öffnen die Richter die Büchse der Pandorra und legitimieren unterschiedliche Gebührenhöhen für Verbraucher. Das Urteil wurde im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung gefällt und ist angeblich "unanfechtbar".

Das Gericht ist der Meinung, dass Beitragsforderungen die nach ewigen Zeiten und wiederholten Verwaltungsfehlern verjährt sind, trotzdem noch eingetrieben werden können, also letztlich doch nicht verjährt sind! Die klare Botschaft an das Volk soll wohl sein: "Lieber Bürger, auch wenn Beitragsforderungen ungerecht sind, solltest Du lieber zahlen. Du hast keine Chance, du entgehst uns nicht!"

Das Ganze wird dann auch noch "Gerechtigkeit im Namen des Volkes " genannt Dem Bürger mit gesundem Rechtsverstand stellen sich wieder einmal alle Nackenhaare auf!

Link zu EUWID-Wasser.de

Az: OVG 9 S 20.16 (ohnen Gewähr, da der Beschluß bis heute auf der Internetseite des OVG Berlin-Brandenburg nicht veröffentlicht wurde!)

Wer nicht vor das Bundesverfassungsgericht zieht, hat kein Recht auf Rückzahlung unrechtmäßiger Beiträge

Potsdamer Landgericht lehnt Staatshaftung ab | 8/29/2017

Nachdem mehrere Gerichte in Brandenburg den Klägern in Sachen Staatshaftung recht gaben, lehnte das Landgericht Potsdamm diese nun erstmals ab. Das Urteil folgt auf ganzer Linie der Argumentation der Zweckverbände und des Landes.

Dass die strittige Beitragsgrundlage inzwischen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, interessiert weder Landesvertreter noch Richter.

Begründung für die Ablehnung der Rückzahlungsansprüche: die Klägerin hätte seinerzeit Widerspruch einlegen - und dann bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen müssen.

Wieder einmal wird deutlich, wie "unabhängig" unsere Justitz in Wirklichkeit ist!

https://www.vdgn.de/news-single/article/befremdliches-urteil/

Der Urteilstext

Bundesumweltamt warnt: Preise für Trinkwasser könnten drastisch steigen

Erhöhte Aufwände für Schadstofffilterung | 6/12/2017

Studien des Bundesumweltamtes haben ergeben, dass wir alle schon bald mit einer drastischen Erhöhung der Trinkwasserpreise rechnen müssen. Schuld daran sind die drastisch erhöhten Aufwände zur Schadstofffilterung. Dies betrifft vor allen Rückstände aus der intensiven Landwirtschaft (Nitrat). Die Studie belegt, dass die Schadstoff-Vermeidung durch Verringerung des Nitrataufkommens letztendlich wesentlich billiger ist, als die Schadensbeseitigung.

http://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/zu-viel-duenger-trinkwasser-koennte-teurer-werden

Bürgerinitiative in Sachsen-Anhalt zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Nach Ablehnung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht ist der Weg frei | 6/ 6/2017

Die Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen in Sachsen-Anhalt hat einen wichtigen Etappenerfolg zu berichten:

Nachdem ihr Verfahren wegen angeblich unwichtiger, nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegender Problemstellungen von Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der Weg nach ganz oben frei - das Verfahren wird demnächst frist- und formgerecht vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.

Wir dürfen schon jetzt gespannt sein, wie das höchste Justitzorgan dieses Landes entscheidet.

https://www.facebook.com/bi.hettstedt/posts/1902885693260009

BVerwG-Beschluss: https://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=080317B9B19.16.0&add_az=9+B+19.16&add_datum=08.03.2017

VG-Schwerin: Staat darf auf Basis von "Fake-Law" abkassieren ohne dass sich daraus Pflichten ergeben.

Aktuelles Urteil zum Thema Schnutzwasserbeitrag | 4/28/2017

In einem Urteil vom 30.01.2017 teilt Herr Richter Röh vom Verwaltungsgericht Schwerin seine Auffassung zur Einhaltung der Festsetzungspflicht für Zweckverbände mit:

Zitat u. Grundtenor des Urteils: "Der Rechtsschein einer in Wahrheit unwirksamen Anschlussbeitragssatzung begründet kein schutzwürdiges Vertrauen des Abgabenschuldners. Eine unwirksame Beitragssatzung ist (unbeabsichtigte) fake news bzw. fake law, eine falsche Nachricht, ein falsches Signal, ein falsches Gesetz, ein rechtliches Nullum, ein Nichts im scheinbaren Gewand des Seins."

Auf deutsch: Zweckverbände dürfen nach Belieben auf Basis selbst verbreiteter, gesetzeswidriger "fake news" oder "fake law" abkassieren, ohne dass sich hieraus irgendwelche Pflichten zum eigenen Handeln bzw. zur Wiedergutmachung von Schäden ergeben.

In so einem Land leben wir also!

Link zum Urteil

Abschaffung der Straßenbau-Beiträge in M-V?

Schwerins Stadtvertreter fordern entsprechende Änderung des KAG | 3/22/2017

Vorstoß aus Schwerin
Straßenbau-Beiträge könnten abgeschafft werden

„Gegen die Pflicht der Grundstücksbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern, einen erheblichen Teil der Kosten für den Straßenbau zu bezahlen, regt sich Widerstand. Der Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) wurde von der Stadtvertretung diese Woche mit großer Mehrheit beauftragt, sich beim Landtag für eine Novelle des Kommunalabgabengesetzes einzusetzen. Die Pflicht zur Erhebung von Straßenbau-Beiträgen solle abgeschafft oder den Kommunen zumindest ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, fordern die Stadtvertreter.

Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die Grundstückseigentümer noch immer den Löwenanteil der Straßenausbaukosten tragen sollen. „Für den einzelnen Anlieger ergeben sich daraus schnell einmal fünfstellige Beträge.” Das könne für die Betroffenen existenzbedrohend werden, sagte der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger in Schwerin, Silvio Horn. Er zählt zu den Urhebern des Antrags aus Schwerin. (Anmerkung: gemeinsam mit den Grünen)

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) unterstützt den Vorstoß aus Schwerin. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg hätten die Straßenbau-Beiträge bereits abgeschafft oder überließen die Entscheidung darüber ihren Kommunen.

Der VDGN fordert die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus Steuermitteln. Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern findet hingegen, die gegenwärtige Regelung habe sich bewährt. Es sei gerecht, dass die Anwohner einer hauptsächlich von ihnen genutzten Straße für deren Ausbau zahlten und nicht die Bürger in anderen Stadtteilen, sagte er.“

Due CDU-Fraktion fordert in einem "Ersetzungsantrag" bereits die Aufweichung der Ursprunsforderung. Es bleibt also spannend ...

Detaillierte Infos zum Antrag, Stellungnahmen 
Kategorien Sonstiges

Glyphosat-Verbot?

Stimmen auch Sie gegen die Zulassungsverlängerung! | 2/ 9/2017

2017 entscheidet die EU: Darf Glyphosat weiter auf europäische Felder gespritzt werden? Das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid ist wahrscheinlich krebserregend und fördert das Artensterben.

Monsanto, Bayer und Co. setzen alles in Bewegung, damit ihr Bestseller Glyphosat für 15 weitere Jahre zugelassen wird. Wir halten dagegen – mit einer europäischen Bürgerinitiative. Bis Ende Juni brauchen wir dafür eine Million Unterschriften aus ganz Europa.

Ich habe gerade die Europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Glyphosat-Verbot unterzeichnet. Unterzeichne auch Du!

https://www.campact.de/glyphosat/buergerinitiative/