Glyphosat-Verbot?
2017 entscheidet die EU: Darf Glyphosat weiter auf europäische Felder gespritzt werden? Das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid ist wahrscheinlich krebserregend und fördert das Artensterben.
Monsanto, Bayer und Co. setzen alles in Bewegung, damit ihr Bestseller Glyphosat für 15 weitere Jahre zugelassen wird. Wir halten dagegen – mit einer europäischen Bürgerinitiative. Bis Ende Juni brauchen wir dafür eine Million Unterschriften aus ganz Europa.
Ich habe gerade die Europäische Bürgerinitiative (EBI) für ein Glyphosat-Verbot unterzeichnet. Unterzeichne auch Du!
Verwaltungsgericht Schwerin entscheidet in mehreren Verfahren
Vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fanden im Januar mehrere Verfahren in Sachen "Altanschließer" statt.
Die konkrete Nachfrage nach dem Zeitpunkt des Eintritts der Vorteilslage beantwortete der Richter so (Zitat Richer Röh): "Ich weiß nicht, wann der Vorteil eingetreten ist - ich weiß nur, dass er nicht zu DDR-Zeiten eingetreten ist. Der Zeitpunkt könnte der Tag der Veröffentlichung des 1. KAG M-V sein, oder der Gründungstag des Zweckverbandes, oder die 1. Satzung oder, oder, oder ... denken Sie sich einfach selbst etwas aus."
Sehen wir es dem Richter nach, dass er den Zeitpunkt eines Ereignisses, das nicht existiert, nicht bestimmen kann - so etwas kann niemand.
Danach als Richter aber zu behaupten "Das überzeugt mich nicht, das ist für das Verfahren nicht wichtig, ich erkenne weiter keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht" ist schon ein starkes Stück!
Noch liegen weder Urteile noch schriftliche Urteilsbegründungen vor. Wir sind gespannt, wie es weitergeht.
Keine Gülle ins Trinkwasser
In Sachen Trinkwasserqualität ist es in vielen Gebieten Deutschlands schlecht bestellt. Ganz besonders prekär ist die Lage in Gebieten mit starker Massentierhaltung, den sogenannten Megaställen. Hier werden die Grenzwerte - vor allem für Stickstoff - massiv überschritten. Auch Gebiete des ZVWIS, vor allem im Bereich Losten u. Groß Stieten, sind massiv betroffen.
Mit Ihrer Stimme bei Kampakt können Sie Ihren Unmut hierüber Ausdruck verleihen!
Sachsen-Anhalt: Landesverfassungsgericht eingeschaltet
Ab Dienstag, den 18.10.2016 befasst sich das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit der Frage, ob Anschlußbeiträge für Altanschließer rechtmäßig sind. Dies geschieht auf Veranlassung der Linken, die eben daran stark zweifeln (anders als ihre Genossen in M-V).
In spätestens 3 Monaten wird also die offiziele Meinung des obersten Gerichtes Sachsen-Anhalts vorliegen. Für uns ist es spannend zu sehen, inwieweit das Gericht wirklich unabhängig von der bisherigen Landespolitik und im Sinne des Grundgesetzes agiert, oder ob wieder nur Schützenhilfe für die Landespolitik geliefert werden soll!
Beitragssatzung des AZV-Fahlenkamp (Ludwigslust) gekippt
Der Abwasserzweckverband (AZV) Fahlenkamp wird bis auf Weiteres keine Schmutzwasserbeiträge von den Grundstückseigentümern erheben. Grund ist die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV in Greifswald. Dieses hatte die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen aus dem Jahre 2012 für unwirksam erklärt. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Vizepräsidenten Jürgen Aussprung brauchte nur 15 Minuten, bis nach der Verhandlung das Urteil fiel. „Das Gericht hat an der Satzung mehrere Mängel kritisiert, letztlich war aber die Regelung über die Tiefenbegrenzung so gravierend, dass sie bereits ausreichte, die ganze Satzung für unwirksam zu erklären.“ Das sagt Rechtsanwalt Stefan Korf, der Rechtsvertreter des Klägers, eines Grundstückseigentümers aus dem Verbandsgebiet des AZV.
Wer nicht klagt geht leer aus!
In einem 2. Gutachten (Quelle: parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg) zu haftungsrechtlichen Fragen wird die Haftung des Landes BB für Folgen aus den Verstößen gegen das Grundgesetz abgelehnt.
Außerdem wird "nachgewiesen", dass nur derjenige ein Anrecht auf Erstattung des Beitrages hat, dessen Bescheid infolge eines Widerspruchsverfahren noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Grundtenor: "schließlich konnte die Landesregierung seinerzeit nicht klüger sein, als die Landesgerichte".
Wir lernen: Dummheit schützt also doch vor Strafe, zumindestens dann, wenn es sich um staatliche Dummheit handelt. Das Land muss angeblich für Schäden, die durch unrechtmäßige Handlungsweisen entstanden sind, nicht haften.
Außerdem: Zweckverbände und gutgläubige Bürger, die auf das ordnungsgemäße Handeln des Staates vertrauten, zahlen am Ende drauf.
Landtagswahlergebnis 2016 - sind wirklich nur die Flüchtlinge schuld?
Nun haben wir es schwarz auf weiß: die AFD ist zweitstärkste Kraft im Land M-V.
Unsere Spitzenpolitiker sind sich auffallend einig, wenn es um die Analyse des Wahlergebnisses geht: man selbst hat im Land alles richtig gemacht - leider wurde die gute Arbeit von Frau Merkel torpediert. Schuld am desaströsen Wahlergebnis der etablierten Parteien soll allein die Kanzlerin und vor allem das Flüchtlingsthema sein.
Ich bin kein Politiker und kein Parteimitglied, glaube jedoch, dass die Dinge nicht so einfach sind, und dass „Otto-Normalbürger“ nicht so einfach tickt, wie die Herren da oben scheinbar glauben.
Natürlich sind die Ursachen des Wahlergebnisses nicht allein in der Bundespolitik zu suchen. Viele Bürger hierzulande haben einfach die Nase voll von der Art, mit denen unsere Landespolitiker die Interessen der Bevölkerung ignorieren. Das Thema „Anschlussbeitrag“ ist das beste Beispiel dafür. Aufschlussreich waren auch die Analysen unmittelbar nach der Wahl:
SPD: die SPD feiert sich als Wahlsieger und freut sich, dass der Stimmenverlust bei ihnen niedriger ausfiel als bei allen anderen. Man sieht das Wahlergebnis als „Bestätigung der guten Arbeit vor Ort“. Das Motto für die zukünftige Arbeit wird also lauten: wir setzen unseren erfolgreichen Kurs konsequent fort. Was das für das Thema „Beiträge“ bedeutet, dürfte klar sein.
CDU: Herr Caffier betont im Fünfminutentakt, dass seiner Meinung nach 80% der Einwohner in M-V mit der Regierungspolitik von SPD/CDU voll zufrieden sind und dass Frau Merkels Flüchtlingspolitik alleinig Schuld am Desaster seiner Partei sei. Wie weltfremd muss man eigentlich noch sein – oder wie weltfremd sind die Informanten des Herrn Caffier? Wer direkt vor der Wahl eine Rentenangleichung Ost aus Steuermitteln ablehnt, wer den Mindestlohn lieber aufheben als erhöhen möchte, wer immer mehr Abgaben von den Bürgern abpresst, wer direkte Demokratie immer weiter einschränkt … der hat 19% verdient!
Grüne: Auf dem Wassergipfel Bützow ging es kürzlich um die Rechtmäßigkeit der Anschlussbeiträge vor dem Hintergrund grundsätzlicher Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes und um die geplante Novellierung des KAG M-V. Der offizielle Vertreter der Grünen, Herr Saalfeld, äußerte sich so: „Ich habe starke Zweifel, ob dies alles verfassungskonform ist. Wir Grünen möchten jedoch nicht ‚populistisch‘ agieren und stimmen deshalb trotzdem zu“.
Herr Saalfeld: jetzt haben Sie die Quittung für Ihre obrigkeitshörige Politik erhalten. Wer in der Opposition nicht populistisch agieren will – also nicht auf Volkes Stimme hören möchte – und deshalb gegen das Grundgesetz verstößt, muss sich am heutigen Tag nicht wundern. Auch nicht in dem Land mit der höchsten Rate an erneuerbarer Energieerzeugung - gekoppelt mit den höchsten Strompreisen für die Bürger!
Linke: Die Linke im M-V hat sich scheinbar endgültig mit der Oppositionsrolle abgefunden. Auch hier sieht man keine eigenen Fehler. Ein reichlich alt aussehender Parteivorsitzender betont gebetsmühlenartig „man müsse nun der AFD die Maske des Biedermannes entreißen…“. Ein Spruch, der sonst gern von anderen Parteien im Zusammenhang mit den Linken gebracht wird. Mit welchen eigenen Politikangeboten die Entzauberung passieren soll, bleibt im Dunkeln – Synonym dafür ist wohl der gespenstisch schwarze Hintergrund der Wahlplakate.
Nun zur AFD: Nein, ich persönlich habe diese Partei nicht gewählt. Ich gebe jedoch zu: auch ich habe darüber nachgedacht, weil ich meine Unzufriedenheit mit der Regierung zeigen wollte. Letztlich sehe ich es aber genauso, wie Frau Homann-Trieps, die mit einer riesigen Annonce in der Ostsee-Zeitung dazu aufrief, die Demokratie nicht wegen zweifelhafter Entscheidungen unfähiger Politiker aufs Spiel zu setzen. Wer weiß, ob diese Webseite unter anderen Vorzeichen so möglich wäre?
Als vorsichtiger Mensch warte ich erst mal ab und beobachte, wie die AFD im Landtag auftritt. Vielleicht werde ich positiv überrascht...
Ulf Hünemörder
Webmaster fairwasser.de
Nach der Wahl wollen die Gerichte wieder entscheiden
Nachdem es in den letzten Woche verdächtig ruhig war, weil der Wahlkampf wahrscheinlich nicht "gestört" werden sollte, ist man beim Verwaltungsgericht Schwerin nun der Meinung, wieder loslegen zu können. Erste Vorladungen mit Terminen nach der Wahl wurden versendet, natürlich mit dem gutgemeinten vorsorglichen Hinweis, dass mit der KAG-Änderung alle offenen rechtlichen Fragen geklärt seien und man nun wieder urteilen könne...
Unsere "unabhängige" Justitz hat natürlich erst mal abgewartet, bis der Gesetzgeber nachträglich die Gesetze korrigiert hat und bis dahin die Verfahren ruhen lassen.
Jetzt, wo die Wagge Justizias wieder etwas stärker in Richtung Obrigkeit ausschlägt, soll unbedingt schnell geurteilt werden.
Schon das Schreiben zur Ladung ist geignet, Bürgern die letzte Hoffnung zu nehmen. Mit augenscheinlich falschen Aussagen und mit Verweis auf Verfahren, die einen anderen Zweckverband betreffen, wird begründet, warum nun angeblich die letzten rechtlichen Zweifel ausgeräumt sind.
Bitte wenden Sie sich umgehend an uns, wenn Sie eine derartige Vorladung erhalten haben und lesen Sie hier weiter.
Die KAG-Novellierung wurde beschlossen
Mittwoch, 06. Juli 2016 - ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land und ein Musterbeispiel dafür, wie wenig sich unsere Abgeordneten um ihrer Wähler und um das Grundgesetz scheren. Obwohl die Verfassungswidrigkeit der neuen Bestimmung zur Verjährungshemmung bereits höchstrichterlich festgestellt wurde, wird diese von den Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen kaltschnäuzig beschlossen. Die Linken haben sich feige weggeduckt, nur die NPD hat ihre Zustimmung verweigert.
Gute Nacht M-V...
P.S. nach vorläufigen Berichten soll das Thema "Erneuerungsbeitrag" aus dem KAG entfernt worden sein - dies kann immerhin als Teilerfolg gewertet werden.
Allen, die Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid eingelegt haben, sei gesagt: die KAG Novellierung wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Alle gerichtlichen Entscheidungen in M-V, die dies ignorieren, sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben werden. Wir fordern die Gerichte des Landes auf, mit ihren Entscheidungen zu warten, bis das BVerfG in allen anhängigen Verfahren entschieden hat!
Offener Brief an alle Landtagsabgeordneten
Mt einem offenen Brief haben wir, die Mitglieder des Aktionsbündnisses Wasser und Abwasser M-V, jeden Abgeordneten des Landtages M-V aufgefordert, dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) nicht zuzustimmen.
Den Brief finden Sie hier.
Nachdem im Vorfeld der Abstimmungen nur die NPD-Fraktion auf unseren offenen Brief geantwortet tat, sind nach der Abstimmung weitere Antworten eingetroffen. Natürlich möchten wir ihnen diese nicht vorenthalten. Downloadbereich -> Antworten Offener Brief
Inzwischen hat auch der VDGN die Abgeordneten aufgefordert, in Sachen Erneuerungsbeitrag nicht wortbrüchig zu werden und außerdem die geplante KAG-Änderung als verfassungswidrig abzulehnen. Den Abgeordneten und der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass die Landesregierung bereits im November letzten Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht zur Praxis der Beitragserhebung für Altanschließer Stellung nehmen musste und dass mehrere Verfahren anhängig sind. Transparenz sieht anders aus...
Den kompletten Artikel finde Sie hier.