Die Zahlungsfrist ist erreicht - soll ich bezahlen?
Sachsen-Anhalt: gesetzlicher Zahlungsstopp geplant
Während Regierung und Justitz in M-V bereits lauthals verkündeten, dass der BVerfG-Beschluss hier angeblicht nicht gilt, weil wir eine "komplett andere Rechtslage" haben (bei fast wortgleichem Gesetz), haben die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt offenbar genau daran Zweifel.
Aus diesem Grund soll nun ein gesetzlicher Zahlungsstopp verfügt werden.
Weitere Infos: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/abwasserstreit-in-sachsen-anhalt...
Änderung des Kommunalabgabengesetzes M-V geplant
Schwerin, 20.04.2016: der Landtag hat in erster Lesung über die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) beraten. Erwartungsgemäß wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen (Artikel SVZ, 21.04.2016).
Tenor der Veranstaltung: natürlich könne man den Ärger der betroffenen Bürger verstehen, die Sicherung der ausstehenden Millionen ist jedoch wichtiger!
Kein Abgeordneter kann jedoch sagen, er hätte von der Problematik nichts gewußt. In einer persönlichen Mail haben wir jedem einzelnen die Situation erklärt. Insbesondere haben wir auf die Rechtswidrigkeit der Festlegung des fühestmöglichen Beginns der Verjährungszeit zum Ende des Jahres 2000 hingewiesen (Brief an Abgeordnete).
26.05.2016: Fritz Hildebrandt trug als Vertreter unseres Bündnisses unsere Positionen vor. Lies mehr ...
Wahlergebnis der Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2016
Das Wahlergebnis in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt macht vor allem eines deutlich: die Bürger sind unzufrieden mit der aktuellen Landespolitik. Schuld daran ist nicht nur die Flüchtlingspolitik , auch wenn dies immer wieder behauptet wird. Schuld ist vor allem die bürgerverachtende Kommunalpolitik, von der sich viele verraten, verkauft und verarscht fühlen.
Leider wird man wohl auch jetzt nicht die richtigen Lehren ziehen und weiter „demokratisch durchregieren“. Auch in M-V deutet sich dies mit dem Vorschlag zur KAG-Änderung an.
Offener Brief des VDGN an alle Fraktionen des Landtages M-V
Offener Brief an Erwin Sellering
Am 28.02.2016 wurde ein Offener Brief an den Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Hr. Erwin Sellering geschickt. Inhalt ist ein 8-Ponkte Sofortprogramm zur Wiederherstellung von Abgabengerechtigkeit in M-V.
Der Brief wurde gleichzeitig allen renomierten Lokalzeitungen im M-V zur Veöffentlichung bereitgestellt.
Altersarmut steigt dramatisch
Aus dem letzten Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands geht hervor, dass die Altersarmut bundesweit alarmierend ansteigt. Mecklenburg-Vorpommern belegt vor Bremen den vorletzten Platz.
Dabei wird klar: die Zukunft sieht durch Wirksamwerden der neuen Rentenregelungen nicht besser aus. Im M-V wirken unterbrochene Erwerbsbiografieen sowie Niedriglöhne für breite Bevölkerungsschichten wie ein Katalysator.
Statt steuernd einzugreifen, trägt unsere Landesregierung zur Verschärfung der Situation bei: mit den Anschlußbeiträgen für Altanschließer werden hauptsächlich ältere Bürger abgezockt.
Erneuerungsbeiträge - die neue Hintertür zur Bürgerabzocke
KAG M-V, § 9 Anschlussbeiträge:
(1) Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser oder Wärme oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen Anschlussbeiträge erhoben werden. Neben den Anschaffungs- und Herstellungsbeiträgen nach Satz 1 können Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erneuerung erhoben werden. ...
Durch die Aufnahme des 2. Satzes bei der letzten KAG-Änderung wurde eine weitere Hintertür zur ungehinderten Bürger-Abzocke scheunentorweit geöffnet: Anschlussbeiträge für Erneuerungen (Erneurungsbeiträge). Während Anschlussbeiträge bis dato nur für die Herstellung der Anlage (und damit den "Anschluss") erhoben werden konnten, sollen die Grundstückseigentümer in Zukunft auch für "Erneuerungen" zur Kasse gebeten werden.
Auf einer Besprechung mit unserem Aktionsbündnis im Juni diesen Jahres versicherte die Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Wismar, dass diese Beiträge mit ihr nicht machbar seien. Frau Glanert: wir werden Sie an ihren Taten messen!
Trotzdem setzen wir uns aktiv dafür ein, Erneurungsbeiträge nicht zuzulassen.
Weitere 33 Altanschließer aus Brandenburg gewinnen vor dem Bundesverfassungsgericht
Nun ist es amtlich: auch die ausstehenden 33 Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden gleichartig entschieden: Beitragsforderungen für Altanschließer sind verjäht.
Darüber informierte das Bundesverfassungsgericht erst jetzt - entschieden wurde bereits am 22.12.2015.
Weitere Infos giebts hier: http://www.maz-online.de/Brandenburg...
Altanschließer gewinnen auch vor dem OVG Brandenburg
Nun ist es amtlich und endgültig: die Cottbuser Kläger erhielten auch im eigenen Bundesland Recht. Die gegen sie erhobenen Beitragsforderungen sind illegal, weil verjährt.
Hier geht's zum Live-Ticker: http://www.lr-online.de/
Herzlichen Glückwunsch aus M-V !!!